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Parkende Autos in Dortmund

Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen

Wenn in Dortmund ein falsch parkendes Auto abgeschleppt wird, darf die Stadt dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids. Das widerspricht dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschied. Die Klage des Falschparkers hatte damit teilweise Erfolg.