Die Bildungsgewerkschaft VBE fordert verbindliche Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. In diesem Sommer startet zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. "Wer den Anspruch ernst meint, muss jetzt für ausreichend Personal, Räume und verbindliche Qualitätsstandards sorgen", verlangte die NRW-Vorsitzendes des Verbands Bildung und Erziehung, Anne Deimel. Am Vormittag will sich der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Thema befassen.
Fast jede dritte Grundschulleitung geht einer Befragung des VBE zufolge davon aus, dass an ihrer Schule zum Schuljahr 2026/27 voraussichtlich nicht allen Erstklässlern eine Ganztagsbetreuung angeboten werden könne. Hingegen sagten 62 Prozent der Schulspitzen in der laut VBE repräsentativen Umfrage, dass es wohl für alle neu eingeschulten Kinder mit einem Ganztagsangebot klappen werde.
Gewerkschaft fordert kleine Gruppen und passende Räume
Ein Rechtsanspruch ohne ausreichende Ressourcen helfe nicht weiter, betonte Deimel. Die Gruppen sollten von qualifizierten Fachkräften begleitet werden und nicht mehr als 15 Kinder umfassen. Es brauche multifunktional eingerichtete und pädagogisch nutzbare Räume. Die Gewerkschaft kritisierte, dass es bislang kein Gesetz gebe, das zentrale Qualitätsfragen verbindlich regele.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule (OGS) wird nach und nach auf die Jahrgänge zwei bis vier erweitert, so dass der Anspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt. Angebote in offenen Ganztagsschulen gibt es seit etwa 20 Jahren, sie sind begehrt, viele Kinder gehen aber bisher leer aus.