Im jahrelangen Streit um das umstrittene Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" ist erneut der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. Dieses Mal geht es um Auskünfte über den damit erzielten Gewinn und um die Veröffentlichung und Verbreitung von Passagen. Die Witwe und Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930-2017, CDU), Maike Kohl-Richter, streitet unter anderem mit dem Autor und Historiker Heribert Schwan.
Für die Entscheidung müssen Persönlichkeitsrechte und Pressefreiheit abgewogen werden, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe sagte. Auch geht es um mögliche Widersprüche im Urteil der Vorinstanz und die Frage, wie klar die Geheimhaltungspflichten waren. Denn Schwan hatte als Ghostwriter mit Kohl dessen Memoiren verfasst.
Buchprojekt eskalierte im Streit
Er nahm dafür lange Schilderungen auf Kassette auf – 630 Stunden. Doch vor dem Schreiben des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte, zerstritten sich die beiden.
Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 ohne Absprache das Buch, in dem er nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers veröffentlichte, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller.
Kohl verklagte Schwan, weil die publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. 2017 errang er die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte – eine Million Euro. Bevor das Urteil jedoch rechtskräftig wurde, starb Kohl. Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter, der schon mehrfach bis vor den BGH führte.
450 Seiten Berufungsurteil
Unter anderem ging es dort auch um die Herausgabe der Tonbänder sowie von Abschriften und Kopien, in einem anderen Fall um Unterlassung. Drei BGH-Senate waren zuvor schon mit unterschiedlichen Aspekten befasst.
Im aktuellen Verfahren hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Kohl-Richter im Jahr 2024 Auskunftsanspruch gegenüber Schwan zugesprochen, nicht aber gegenüber dem Verlag. Auch verbot es einige Passagen, nahm wiederum andere vom Verbot aus. Das Berufungsurteil umfasst 450 Seiten, wie Richter Koch sagte. Die Parteien verfolgen am BGH ihre Positionen weiter.
Der erste Zivilsenat will seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. Es könnte darauf hinauslaufen, dass der Fall ans OLG zurückgeht.