Neue Regeln im Grünen
Radfahren im Wald soll eingeschränkt werden

Das Radfahren im Wald soll in NRW eingeschränkt werden. (Symbolbild) Foto: Michael Reichel/dpa
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Wer im Wald abseits bestimmter Wege radelt, muss in NRW bald mit Bußgeldern rechnen. Ein Gesetzentwurf setzt auf strengere Regeln für Radfahrer - für mehr Naturschutz.

Nicht mehr kreuz und quer: Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sehe ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen könnten, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. 

Mountainbiker betroffen

Damit könnte das neue Gesetz insbesondere Mountainbiker betreffen, die abseits der Wege Herausforderungen suchen. In der Vergangenheit sorgten vornehmlich illegale Rennstrecken sowie Eingriffe wie der Bau von Rampen und Aufschüttungen mitten im Wald mancherorts für Streit. Der Gesetzentwurf sieht laut dem Ministeriumssprecher auch vor, dass für die Anlage von sogenannten Trails die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers benötigt wird. 

Schutz des Waldbodens 

Das Radfahren im Wald solle stärker reglementiert werden zum Schutz der Natur. Ein sehr großer Teil der Menschen auf zwei Rädern verhalte sich in der Freizeit vorbildlich im Wald. Es gebe leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen. "Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten", sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Im Fokus stehe bei der stärkeren Reglementierung ein aktiver Schutz des Waldbodens. 

Bußgelder drohen 

Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern solle künftig sogar ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht den Ministeriumsangaben zufolge auch erweiterte Möglichkeiten des Verhängens von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben halte. Laut WDR sollen Bußgelder bis zu einer Höhe 50.000 Euro möglich sein. Der Ministeriumssprecher kommentierte dies nicht. 

Erste Reaktion

Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet. Die geplante Änderung in NRW sei gegenüber der bisherigen Regelung eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald. In der Praxis seien dadurch vor allem schmalere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften, hieß es dazu.

Der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Dazu gehört seine Funktion als Ort der Erholung und Freizeit. Auch das Radfahren im Wald werde mit dem Gesetz weiter dazugehören – aber "bitte nur auf den erlaubten Wegen", die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, unterstrich der Ministeriumssprecher. 

Großer Anteil Privatwald

Rund 63 Prozent der Waldfläche in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Privateigentum - ein so hoher Anteil wie in keinem anderen Bundesland. Den Kommunen gehören 21 Prozent der Waldfläche und dem Land 13 Prozent.

dpa