Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst soll in Nordrhein-Westfalen auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Darauf habe sich die Landesregierung mit Gewerkschaften und Verbänden verständigt, wie sie mitteilte.
Demnach steigen die Bezüge entsprechend dem Tarifabschluss in mehreren Schritten: Rückwirkend zum 1. April 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent vorgesehen, mindestens jedoch um 100 Euro. Für 2027 ist ab März ein Plus von 2,0 Prozent geplant, 2028 sollen die Bezüge ab Januar weiter um 1,0 Prozent steigen. Auch die Ausbildungsentgelte werden angehoben.
Die Landesregierung setze damit ihren Kurs einer systemgerechten und zeitgleichen Übertragung fort, hieß es. Der notwendige Gesetzentwurf könnte demnach bereits im Juni in den Landtag eingebracht werden. Die Gewerkschaften begrüßten die Einigung, verwiesen jedoch zugleich auf weiteren Klärungsbedarf bei der Besoldungsstruktur und auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.