Strafprozess
Ehemann gefangen gehalten: Acht Jahre Haft

Eine Frau soll ihren Ehemann gefangen gehalten haben. (Symbolbild) Foto: Martin Gerten/dpa
Eine Frau soll ihren Ehemann gefangen gehalten haben. (Symbolbild) Foto
© Martin Gerten/dpa
Mit Hammer und Kabelbindern: Eine Frau hat ihren Ehemann mit einem Komplizen in Düsseldorf gefangen gehalten und misshandelt. Nun ist das Urteil gesprochen.

Weil sie ihren eigenen Ehemann gefangen gehalten und brutal misshandelt hat, ist eine 32-jährige Frau in Düsseldorf zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Man sei an den oberen Rand des Strafrahmens gegangen, "weil das echt schon 'ne heftige Tat gewesen ist", sagte der Vorsitzende Richter. Die Solingerin hatte ihren Mann mit einem Komplizen im vergangenen September in Düsseldorf in eine Falle gelockt. 

Das Landgericht verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung, erpresserischen Menschenraubs und schweren Raubes. Die Ehe des Paares sei zerrüttet gewesen. Die Angeklagte habe sich von ihrem Mann trennen, aber nicht mittellos werden wollen. 

Deswegen habe sie Vermögenswerte ihres Mannes wie Autos zu Geld machen wollen. Im Prozess hatte die 32-jährige Mutter zweier Kinder einen großen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Sie soll ihrem Mann mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.

Im abgedunkelten Raum

Seine Frau habe ihn dann nach Geld gefragt und ihr Komplize habe ihn mit vorgehaltener Waffe bedroht, hatte das 33-jährige Opfer ausgesagt. Das nach irakischem Zivilrecht verheiratete Paar hatte bis zur Tat in Solingen gemeinsam einen Autohandel betrieben und zwei gemeinsame Kinder.

Anschließend hatte das beschuldigte Duo den Ehemann mit Kabelbindern und einem Gurt gefesselt, ihm Bargeld und persönliche Dokumente abgenommen. Dann sei das Opfer in einen abgedunkelten und mit Plastikfolie ausgelegten Raum gebracht und an mit Kieseln gefüllte Säcke gefesselt worden.

Als der Komplize am Folgetag die Wohnung kurzzeitig verlassen habe, habe sich der Gefangene befreien und in einen nahegelegenen Friseursalon retten können.

Im Ermittlungsverfahren hatte die Deutsch-Irakerin gesagt, dass sie ihren Komplizen aus ihrer Düsseldorfer Kirchengemeinde kenne. "Sie ist 2022 zum christlichen Glauben konvertiert", erklärte ihr Verteidiger. Der Mittäter ist weiterhin auf der Flucht. Der Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa