Im Prozess um die Tötung eines Psychologieprofessors im Jahr 1984 in Hilden bei Düsseldorf hat das Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben und das Verfahren eingestellt. "Wir konnten nicht mit der nötigen Sicherheit zweifelsfrei feststellen, dass das Opfer zur Tatzeit arg- und wehrlos war", also heimtückisch getötet worden sei, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.
Heimtücke wäre für eine Verurteilung wegen Mordes aber zwingend notwendig gewesen. Weil sich 42 Jahre nach der Tat keine Mordmerkmale rechtssicher hätten feststellen lassen, komme allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags infrage, sagte der Vorsitzende Richter. Für Totschlag sei aber bereits 20 Jahre nach der Tat - also 2004 - die Verjährung eingetreten.
Zuvor hatte der Richter erklärt, es sei eher unwahrscheinlich, dass ein anderer als der Angeklagte die Tat begangen habe. Der Angeklagte habe seine Fingerabdruck- und DNA-Spuren am Tatort "tatzeitnah" hinterlassen und die Tat einem inzwischen gestorbenen Zeugen zufolge später eingeräumt.
Mehrere Monate in Haft
Der 63 Jahre alte Angeklagte, der in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, kam nach mehreren Monaten Auslieferungs- und Untersuchungshaft auf freien Fuß. Er hatte die Vorwürfe bestreiten lassen.
Der Professor war im April 1984 in seinem Wohnhaus in Hilden bei Düsseldorf erstochen gefunden worden. 24 Messerstiche in Rücken, Nacken und den rechten Brustbereich wurden damals festgestellt. Ein Kollege hatte sich Sorgen um den Hochschullehrer gemacht, war zu dessen Wohnhaus gefahren und hatte es gemeinsam mit einer Nachbarin betreten.
Der Angeklagte war zur Tatzeit 21 Jahre alt und soll damals im Rheinland als Prostituierter gearbeitet haben. Er war bereits damals in das Visier der Mordkommission geraten: Sein Fingerabdruck war an einem Teller in der Küche des 49 Jahre alten Professors entdeckt worden.
DNA-Spuren an der Leiche
Deswegen wurde dem Italiener, der inzwischen wieder in seiner Heimat lebte, Jahrzehnte später eine DNA-Probe abverlangt. Sie passt laut den Ermittlungen zu einer DNA-Spur an der Leiche des Professors und an einem Tuch im Schlafzimmer. Zur Tatzeit 1984 hatten diese Spuren noch nicht entschlüsselt und ausgewertet werden können.
Verteidigerin Hannah Piel hatte beim Prozessauftakt gesagt, ihr Mandant beteuere seine Unschuld. An der Leiche des Professors sei DNA von vier verschiedenen Männern entdeckt worden.
Der Professor soll mehrfach männliche Prostituierte mit nach Hause gebracht haben. Da weder ein Fenster eingeschlagen noch eine Tür aufgebrochen war, ging die Mordkommission damals davon aus, dass der Hochschullehrer seinen späteren Mörder selbst hereingelassen und gekannt hatte. Die drei Kinder des verwitweten, alleinerziehenden Vaters wurden durch die Tat zu Vollwaisen.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Staatsanwalt will das Urteil anfechten. "Ich habe lebenslange Haft wegen Mordes gefordert", sagte er nach der Verhandlung auf dem Gerichtsflur. Er sei weiterhin davon überzeugt, dass der Angeklagte den Professor damals heimtückisch getötet habe. Für die Plädoyers war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden. Die Verteidigerin des 63-Jährigen sagte: "Ich hätte einen Freispruch für richtig gehalten."