Nordrhein-westfälische Familien mit geringem Einkommen können ab sofort einen Antrag auf Landesförderung für die Osterferien stellen. Das Programm "Familienfreizeit NRW" richtet sich insbesondere an Alleinerziehende und kinderreiche Familien sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. In diesem Jahr stellt das Land dafür eine Million zusätzlich bereit und damit insgesamt 3,4 Millionen Euro, wie das Familienministerium in Düsseldorf mitteilte.
Eine Reise umfasst demnach drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in NRW oder auch bundesweit – inklusive Vollverpflegung und familienfreundlicher, pädagogisch begleiteter Freizeitangebote. Eine Teilnahme ist alle zwei Jahre möglich.
"Die große Nachfrage und die positiven Rückmeldungen von Familien in der Vergangenheit zeigen uns, wie wichtig eine gemeinsame Auszeit ist und wie nachhaltig sie wirken kann", unterstrich NRW-Familienministerin Verena Schäffer (Grüne). Umso erfreulicher sei es, dass in diesem Jahr mehr Landesmittel für die Familienerholung zur Verfügung stünden.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen.Die Familie muss in einem Haushalt leben und in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Die Einkommensgrenzen für eine Förderberechtigung sind gestuft. Organisiert werden die Reisen von der Diakonie Ruhr-Hellweg. Sie bietet auf ihrer Internetseite eine einfache Prüfung an, wer teilnahmeberechtigt ist, hilft bei der Vermittlung einer passenden Familienferienstätte und allen weiteren Fragen.
Anträge für die Osterferien sind noch bis zum 28. Februar möglich. Für alle weiteren Schulferien gibt es ebenfalls feste Antragsslots. Für Urlaubswünsche außerhalb der Schulferien kann ganzjährig ein Antrag gestellt werden.