Urteil
Ärzte haften für Chatbot-Aussagen zu Facharztbezeichnungen

Oberlandesgericht Hamm hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. (Archivbild) Foto: Bernd Thissen/dpa
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Ein Chatbot gab nicht existierende Facharztbezeichnungen an. Das Oberlandesgericht in Hamm sieht die Ärzte dafür in der Verantwortung – das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) darf ein Unternehmen aus Recklinghausen bestimmte Facharztbezeichnungen nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aesthetify GmbH, die von den Medizinern mit den Bezeichnungen Dr. Rick und Dr. Nick betrieben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der neuen juristischen Fragen zum Thema KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 4 UKl 3/25).

Bei dem Streit vor dem OLG ging es um Zurechnungsfragen von Falschaussagen von KI-Chatbots. Nahmen Kundinnen und Kunden mit der Praxis online Kontakt auf, um Termine zu buchen oder Fragen zu stellen, antwortete der Chatbot beispielsweise, dass die beiden Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie oder Fachärzte für ästhetische Medizin seien. Die Bezeichnungen aber gibt es nicht. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass diese Aussagen unzulässige geschäftliche Handlungen der Beklagten seien und dem Unterlassungsanspruch der Verbraucherschützer stattgegeben. 

Diese seien auch den beiden Klägern, die bundesweit sechs Standorte betreiben, zuzurechnen. Die Mediziner und Geschäftsführer tragen laut OLG für die Falschangaben zu den Facharzttiteln die Verantwortung. Der Chatbot sei kein Dritter im Sinne des Gesetzes. Laut Internetseite bieten Dr. Rick und Dr. Nick ästhetische Gesichtsbehandlungen an.

dpa