Urteil
Raser tötet Mann auf E-Scooter: Vier Jahre Jugendhaft

Der Angeklagte wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen. Foto: Bernd Thissen/dpa
Der Angeklagte wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen. Foto
© Bernd Thissen/dpa
Ein 18-Jähriger ist mit mindestens Tempo 140 unterwegs, als sein Auto einen E-Scooter-Fahrer erfasst. Dieser hat keine Chance und stirbt. Freunde und Angehörige sind nach dem Urteil fassungslos.

Nach dem Unfalltod eines E-Scooter-Fahrers in einem Dortmunder Wohngebiet ist ein 18 Jahre alter Autofahrer zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er war nachts mit mindestens 140 Kilometern pro Stunde unterwegs, als sein Wagen den Familienvater auf dem E-Scooter erfasste. Die Richter am Landgericht Dortmund verurteilten den Angeklagten nicht - wie ursprünglich angeklagt - wegen Totschlags, sondern wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge

Kein Tötungsvorsatz

Der 18-Jährige sei in dieser Nacht im August 2025 ein sogenanntes Einzelrennen gefahren, dabei sei es ihm darum gegangen, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. "Er wollte in den Grenzbereich", sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Einen Tötungsvorsatz unterstellten die Richter dem Autofahrer jedoch nicht. "Er hat die ganze Zeit über gedacht, dass schon alles gutgehen wird", hieß es in der Urteilsbegründung. Andernfalls hätte der 18-Jährige ja auch den eigenen Tod in Kauf nehmen müssen.

Polytrauma schwersten Ausmaßes

Das 36 Jahre alte Opfer hatte keine Chance, den Zusammenstoß zu überleben. Der Familienvater wurde auf die Motorhaube geladen und beim späteren Abbremsen gegen ein Bushaltestellenschild geschleudert. Er starb noch am Unfallort an einem "Polytrauma schwersten Ausmaßes". Sämtliche Organe seien betroffen gewesen, hatte eine Rechtsmedizinerin im Prozess erklärt.

Angehörige und Freunde des tödlich verletzten Manns reagierten mit Unverständnis auf die aus ihrer Sicht viel zu milde Strafe. "Das ist ein Witz", sagte der Vater der Witwe.

Haftbefehl aufgehoben

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen vierwöchigen Dauerarrest für ausreichend erachtet. Nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa