Kriminalität Strafbefehle wegen Untreue bei Gesellschaften am Hahn

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Strafbefehle seien rechtskräftig. (Symbolbild) Foto: Thomas Frey/dpa
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Strafbefehle seien rechtskräftig. (Symbolbild) Foto
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Falsch bezahlte Rechnungen, unnötige Miete und zu Unrecht beantragte Subvention: Seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Verantwortliche mehrerer Gesellschaften am Flughafen Hahn.

Nach jahrelangen Ermittlungen ist gegen drei Verantwortliche von Gesellschaften am Flughafen Hahn Strafbefehl wegen Untreue erlassen worden. Die Strafbefehle seien rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. Die Höhe der Strafen nannte sie nicht.

Es geht um Taten zwischen Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen des Flughafens im Oktober 2021. Die Verurteilten hätten in der Zeit unter anderem Rechnungen bezahlt und akzeptiert, obwohl sie gewusst hätten, dass keine Leistung erbracht worden sei. Außerdem hätten sie beim Einkauf von Dienstleistungen die Betriebsausgaben nicht reduziert, hieß es.

Ermittlungen seit mehreren Jahren

Der Flughafen Hahn meldete im Oktober 2021 Insolvenz an. Danach sorgte er immer wieder für Schlagzeilen – zunächst mit einem geplatzten Deal, dann mit Bietern, die die Gläubiger nicht wollten. 2023 kaufte die Trierer Triwo AG den Hunsrück-Flughafen.

Die Ermittlungen liefen bereits seit 2020. Zwei der drei Verurteilten wirft die Staatsanwaltschaft zudem vor, Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entnommen und ein nicht benötigtes Objekt gemietet zu haben. Die Vorteile haben sie demnach für andere am Flughafen tätige Gesellschaften und für eigene Zwecke verwendet.

Subvention vom Land zu Unrecht bezahlt

Auch eine Subvention vom Land Rheinland-Pfalz sei teils zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden, hieß es. "Das Land Rheinland-Pfalz erlitt durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von 186.000,- EUR", schrieb die Staatsanwaltschaft. 

Einer der Beteiligten sei zudem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden, teilte die Behörde mit. Er habe den Antrag über das Vermögen einer Gesellschaft zu spät gestellt.

dpa