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Saar-Landtag will Verfassung ändern

Der Saar-Landtag berät über Verfassungsänderungen. (Archivbild) Foto: Oliver Dietze/dpa
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Der Saar-Landtag richtet sich auf andere Mehrheiten ein. Blockaden des Verfassungsgerichtshofs sollen unmöglich werden. Und eine neue Präambel kommt auch.

Die Verfassung des Saarlandes wird eine neue Einleitung bekommen. Der Landtag will diese Präambel am Mittwoch (09.00) beschließen. Sie enthält einen Gottesbezug, der im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war. Das Landesparlament will auch das Verfahren für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichtshofes ändern. 

Nach Ansicht der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD und der oppositionellen CDU, die gemeinsam über 48 der 51 Landtagsmandate verfügen, könnten damit Blockaden durch extreme Parteien verhindert werden.

In der neuen Präambel heißt es etwa, das Saarland stehe für die deutsch-französische Freundschaft und ein friedliches Europa ein. Das Land habe sich die Verfassung "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes" gegeben. 

Zuvor hatte ein Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar und muslimischen Verbänden eine solche Formulierung gefordert. In die Verfassung sollen auch der Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus sowie der Schutz des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur als Staatsziele aufgenommen werden.

Verfassungsrichter auch mit einfacher Mehrheit wählbar

Die Richter des Verfassungsgerichtshofes werden bisher vom Präsidium des Landtages vorgeschlagen und vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Künftig soll, falls dieses Verfahren nicht zu einer Wahl führt, der Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen können, für deren Wahl nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich wäre. 

Sämtliche Änderungen werden von der dreiköpfigen AfD-Fraktion abgelehnt. Es gehe darum, sich "einen Vorteil für kommende Zeiten mit geänderten Mehrheiten zu verschaffen", sagte der AfD-Abgeordnete Christoph Schaufert im September 2025.

Die saarländische Verfassung von 1947 hatte eine Präambel, die das Land eng an Frankreich anschloss. Diese Präambel wurde nach dem Beitritt des Landes zur Bundesrepublik Deutschland von 1957 ersatzlos gestrichen.

dpa