Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide ist im Vergleich zum Vorjahr in Sachsen-Anhalt gestiegen. Wie die Regionaldirektion der Arbeitsagentur mitteilte, wurden 2025 insgesamt 17.900 Widersprüche eingelegt, 1.500 mehr als im Jahr davor. Auch die Zahl der eingereichten Klagen sei gestiegen, jedoch nicht so stark wie die der Widersprüche.
Durchschnittlich seien 2025 in den Jobcentern Sachsen-Anhalts 157.900 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut worden, hieß es. Das seien fünf Prozent weniger als 2024 gewesen. "Weniger Leistungsberechtigte heißt nicht automatisch weniger Rechtsmittel. Die Zahl der Bescheide und ihre Komplexität bestimmen stark, wie viele Widersprüche und Klagen es gib", erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens.
Widerspruch kann unter anderem eingelegt werden, wenn das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder die Höhe der Leistung ändert. Im vergangenen Jahr wurden die meisten bearbeiteten Widersprüche den Angaben nach zurückgewiesen.