Sachsen-Anhalt
Landtag verschärft Regeln nach AfD-Vetternwirtschaft

Überkreuzbeschäftigungen, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter in ihren Büros anstellen, sind künftig n
Überkreuzbeschäftigungen, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter in ihren Büros anstellen, sind künftig nicht mehr möglich. (Archivbild) Foto
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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Keine Jobs mehr für Verwandte im Landtag von Sachsen-Anhalt: Neue Regeln sollen ein AfD-Modell stoppen. Auch bei der Wahl zum Präsidenten gibt es jetzt neue Wege. Wie reagiert die AfD darauf?

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Konsequenzen aus der Vetternwirtschaftsaffäre in der AfD gezogen. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass Abgeordnete die Familienangehörigen anderer Landtagsabgeordneter in ihren Büros anstellen. 

Obendrein wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt - auch um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Recherchen mehrerer Medien hatten ans Licht gebracht, dass AfD-Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt besonders viele Mitarbeiter beschäftigten - eine Politikerin hat etwa 16 Personen angestellt.

Die Parlamentsreform, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig war, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen.

"Ein Akt politischer Hygiene" 

Vor einigen Wochen waren mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. Künftig müssen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt angeben, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. "Das ist ein Akt politischer Hygiene", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube.

Mit der Parlamentsreform werden noch weitere Abläufe angepasst, etwa zur Wahl des Landtagspräsidenten. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen.

Thüringer Verhältnisse sollen vermieden werden

Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament nach der Wahl am 6. September in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.

Die Entscheidung ist auch eine Reaktion auf Vorfälle in Thüringen. Bei der ersten Sitzung des Erfurter Landtags im September 2024 kam es zu erheblichen Turbulenzen bei der Wahl der Landtagsspitze. Im Zentrum stand ein Tauziehen zwischen der erstmals stärksten Fraktion, der AfD, und den anderen vier Fraktionen.

AfD-Fraktion lehnt Änderung ab

Die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt lehnt die Änderung ab - sie beansprucht das Amt des Landtagspräsidenten für sich, sollte sie bei der Landtagswahl im September stärkste Kraft werden. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner sprach von einer "Hütchenspielerreform" und der "Einführung der totalitären Demokratur".

Alle anderen Fraktionen wiesen die Kritik zurück. Auch wenn man stärkste Kraft werde, bekomme man nicht automatisch alles, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl. Letztlich gehe es um Mehrheiten.

Stärkste Fraktion im aktuellen Parlament ist die CDU. In Umfragen zur Landtagswahl am 6. September liegt derzeit die AfD vorn.

dpa