Etwa acht Monate nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten bleibt unklar, welche Kosten in Sachsen für die Anpassung drohen. Entscheidende Rechtsfragen seien weiterhin ungeklärt, teilte Dirk Reelfs, Sprecher des Finanzministeriums mit.
Demnach soll weitere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, bevor ein neuer Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird. Das Ministerium verweist insbesondere auf drei sächsische Verfahren, die aktuell in Karlsruhe laufen. Wann in diesen Fällen eine Entscheidung zu erwarten ist, steht bisher nicht fest. Zum Handlungsbedarf und den finanziellen Auswirkungen ist laut Reelfs zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage möglich.
Urteil zu Beamtenbesoldung in Berlin mit bundesweiten Auswirkungen
Hintergrund ist unter anderem ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr, nach dem die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht bemängelte rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf den Bund und die restlichen Länder. Einige Landesregierungen haben bereits eine Umsetzung auf den Weg gebracht. In Thüringen plant etwa die Regierung mit Mehrkosten von 415 Millionen Euro für 2026 und 2027 bei einer gleichzeitigen Übernahme des Tarifabschlusses. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung im April einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, der rund 332 Millionen Euro für die Anpassung der Beamtenbesoldung nach dem Urteil vorsieht. Der Brandenburger Finanzminister Daniel Keller (SPD) gab die zusätzliche Belastung durch das Urteil für sein Land zuletzt mit 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr an.
Besoldung in Sachsen steigt nach Tarifeinigung
Der sächsische Landtag hatte erst in der vergangenen Woche eine Anpassung der Beamtenbesoldung beschlossen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die Übernahme der Tarifeinigung für den Öffentlichen Dienst. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll in einem gesonderten Gesetz umgesetzt werden.
Laut Beschluss bekommen Beamte stufenweise mehr Geld: ab April 2026 steigt die Besoldung um 2,82 Prozent, ab März 2027 um weitere 2 Prozent und ab 2028 noch einmal um ein Prozent. Bis 2029 liegen die Kosten bei mehr als 800 Millionen Euro, davon rund 92 Millionen in diesem Jahr. Die Gelder sind bereits im Haushalt eingeplant.
Beamte dürfen nicht streiken
Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung. Immer wieder muss sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen, denn Beamte dürfen nicht streiken, können aber Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen. Seit 2015 haben die Karlsruher Richter in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. Zum Beispiel muss sie demnach mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.