Kriminalität
Mord an Jogger – Bundesgerichtshof muss Urteil prüfen

Das Landgericht Dresden verurteilte die Angeklagte zu lebenslanger Haft. (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
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Der 76-Jährige wurde mit einem Auto überfahren. Das Landgericht Dresden verurteilte unter anderem seine Frau - wegen Mordes. Ob es dabei bleibt, entscheiden nun die Richter in Leipzig.

Der Tod eines 76-jährigen Joggers in Klipphausen-Ullendorf im Landkreis Meißen beschäftigt den Bundesgerichtshof. Sowohl die beiden Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. 

Für die Prüfung der Entscheidung ist demnach eine der beiden Strafkammern des Bundesgerichtshofs in Leipzig zuständig. Der Prozess wird dabei nicht neu aufgerollt. Bei einer Revision geht es um die korrekte Rechtsanwendung.

Witwe und ehemaliger Hausmeister wegen Mord verurteilt

Die 53-jährige Witwe des getöteten Mannes und der 77-jährige ehemalige Hausmeister des Ehepaars wurden Mitte Mai wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Richter am Landgericht Dresden sahen es als erwiesen an, Ramona B. ihren Ehemann tötete, weil sie an das Erbe kommen wollte, wie es bei der Urteilsverkündung hieß. Dem 77-jährigen Mitangeklagten Claus T. versprach sie demnach Bezahlung für seine Unterstützung.

Ehemann beim Joggen von hinten mit Auto angefahren

Die Frau fuhr laut Urteil ihren ahnungslosen Ehemann Peter B. am Morgen des 27. September 2024 während seiner Joggingrunde mit einem Auto gezielt von hinten an. Durch den Aufprall wurde der Mann zunächst auf die Motorhaube des Wagens geschleudert und fiel seitlich herunter an den Fahrbahnrand. Dort fuhr die 53-Jährige über den am Boden liegenden 76-Jährigen, der an seinen schweren Verletzungen vor Ort starb. Die Witwe wurde am Tag darauf festgenommen. 

Mitangeklagter organisierte Auto und Abschleppwagen

Der 77-jährige Mitangeklagte wusste nach Überzeugung des Gerichts von den Tatplänen. Er besorgte das Auto und organisierte das Abschleppfahrzeug, mit dem er das Tatfahrzeug erst zu einem vereinbarten Übergabeort brachte, es nach der Tat sofort abholte und zu einer Werkstatt brachte. Den Termin in der Werkstatt hatte er bereits vor der Tat vereinbart. Für den Kauf des Autos und weitere Kosten zur Tatvorbereitung erhielt der 77-Jährige zunächst 15.000 Euro, weitere 5.000 Euro wurden im Abschleppfahrzeug gefunden.

Sowohl die Frau als auch der Hausmeister handelten laut Urteil mit Tötungsabsicht. Ramona B. sei zwar die entscheidende Initiatorin gewesen, ohne den Tatbeitrag von Claus T. sei die Tat aber nicht durchführbar gewesen.

dpa

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