Verfahren am 23. April
Datenschutz-Anfrage: Verfassungsgericht prüft Fragerecht

Datenschutz-Anfrage: Verfassungsgericht prüft Fragerecht. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas/dpa
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© Jan Woitas/dpa
1.090 Fragen zum Datenschutz: Der sächsische Verfassungsgerichtshof prüft, ob das Innenministerium die Antworten auf eine umfangreiche Anfrage der Linken im Landtag verweigern durfte.

Mit dem Fragerecht im sächsischen Landtag beschäftigt sich demnächst Sachsens Verfassungsgerichtshof. Am 23. April werde die Klage der Linksfraktion in dem sogenannten Organstreitverfahren verhandelt, teilte das Gericht mit.

Konkret geht es um eine Anfrage der Linken zum Datenschutz mit insgesamt 1.090 Fragen. Die Linken wollten wissen, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er zu ihrem Schutz trifft. Das Innenministerium hatte die Beantwortung aufgrund des Umfangs der Fragen abgelehnt. 

Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass die Staatsregierung Fragen von Abgeordneten "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantworten muss. Wird eine Beantwortung abgelehnt - etwa wegen Geheimhaltungspflichten oder weil die Rechte Dritter verletzt werden - muss das für die Abgeordneten nachvollziehbar begründet werden.

dpa