Seit zwei Jahren darf in Deutschland legal gekifft werden. Menschen können Cannabis zu Hause anpflanzen, mit dem Joint in der Jackentasche herumlaufen, können Gras über spezielle Clubs oder als medizinisches Cannabis im Internet beziehen. Dabei wurde und wird die Teillegalisierung auch in Thüringen immer wieder kritisiert. Doch was sind eigentlich die Folgen im Freistaat? Ein Überblick.
Wie sieht es bei der Suchthilfe aus?
In der Suchthilfe hat die Teillegalisierung bislang nicht zu einem höheren Bedarf an Unterstützung geführt, sagt die Koordinatorin der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen, Sarah Kornmann. Es habe nach den ihr vorliegenden Daten auch keinen sprunghaften Anstieg des Konsums oder mehr problematischen Konsum bei Jugendlichen gegeben. Wirklich belastbare Aussagen seien aber erst mittel- bis langfristig möglich. Suchterkrankungen entwickelten sich oft über Jahre.
Welche Punkte sind aus Sicht der Suchthilfe wichtig?
Gerade die einfache Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis sei problematisch, sagte Kornmann weiter. Man könne sich zu leicht online Rezepte besorgen und damit Cannabis ordern. "Daran müssen wir arbeiten." Außerdem brauche es eine verlässliche Finanzierung von Suchthilfe und Prävention. Wenn Geld in Prävention gesteckt werde, spare man sich die langfristigen Mehrkosten für die Gesellschaft.
Gibt es mehr Behandlungsbedarf in den Kliniken?
Generell sieht etwa die Uniklinik in Jena einen erhöhten Therapiebedarf von Drogensuchterkrankungen - auch in Bezug auf Cannabis. Es gebe auch teils erhöhten Konsum in einzelnen Patientengruppen, sagt der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Martin Walter. Ob es sich dabei aber um einen Effekt der Teillegalisierung oder einen bereits länger anhaltenden Trend handle, könne nicht unterschieden werden. Grundsätzlich werde Suchttherapie weiterhin zu selten und zu spät in Anspruch genommen.
Am Helios Klinikum in Erfurt lässt sich nach Angaben einer Sprecherin bislang kein klarer Trend erkennen, dass sich die Teillegalisierung in einem erhöhten Behandlungsbedarf niederschlägt.
Welche Risiken sehen Mediziner?
Generell könne Cannabis – insbesondere bei regelmäßigem oder hoch dosiertem Konsum – psychische Erkrankungen begünstigen oder bestehende Erkrankungen verstärken, heißt es vom Helios Klinikum. Besondere Risiken bestünden für Jugendliche und junge Erwachsene, da sich das Gehirn in dieser Lebensphase noch in der Entwicklung befindet.
Psychiatrie-Direktor Walter berichtet von einem gestiegenen Aufklärungsbedarf bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Oft offenbare sich Cannabis-Konsum erst in der Untersuchung als Nebenbefund - mit großer Bedeutung für die Behandlung. "Es kommt auch nicht selten vor, dass man einem jungen Patienten sagen muss: „Diese Psychotherapie und gleichzeitig Cannabis rauchen, das kann nicht funktionieren, da ist auch ein Joint am Tag zu viel.“"
Was ist mit den Anbauvereinigungen?
Ob in Erfurt, Weimar, Jena oder Hildburghausen - an etlichen Thüringer Orten haben sich Anbauvereinigungen gebildet, sogenannte Cannabis Social Clubs. Dort darf gemeinschaftlich Cannabis angebaut und unter strengen Vorgaben an Mitglieder ausgegeben werden. Sarah Kornmann lobt die Struktur in Thüringen: Die Clubs seien eng mit der Suchthilfe in Kontakt, außerdem werde viel Wert auf Qualitätssicherung gelegt.
Aus Sicht von Friedemann Söffing vom Cannabis Social Club in Weimar sind die Social Clubs ebenfalls ein Erfolg. "Wir geben an 150 Mitglieder ab. Das sind 150 Menschen, die nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen sind."
Gleichzeitig gibt es in Thüringen aber immer wieder Reibereien zwischen den Clubs und den zuständigen Behörden. So haben etwa die Clubs in Erfurt und Weimar die Abgabe von Cannabis eingestellt und wollen gegen neue Vorgaben des Landes klagen. Hintergrund sind strengere Prüfauflagen für jede einzelne Charge. Die aktuellen Vorgaben seien für zumeist ehrenamtlich organisierte Vereine kaum erfüllbar, hieß es. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum spricht von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Seit Mitte März gingen den Anbauvereinigungen entsprechende Änderungsbescheide zu. Der Gesundheitsschutz der Cannabis-Konsumenten dulde keinen Aufschub, hieß es.
Wie blickt die Justiz auf das Thema?
Seit zwei Jahren dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit 25 Gramm Cannabis mit sich führen und 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Das sollte auch dazu führen, dass die Staatsanwaltschaften nicht mehr Kleinstdelikte verfolgen müssen. Gleichzeitig gab es eine Amnestieregelung. Die Justiz musste also alte Fälle daraufhin überprüfen, ob die Delikte unter neuem Recht noch strafbar sind. Das hatte zur Folge, dass Tausende Akten überprüft werden mussten.
Diese Altfälle sind inzwischen abgearbeitet, wie die Staatsanwaltschaften in Erfurt, Gera und Meiningen mitteilten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen reagierte nicht auf eine entsprechende Anfrage. Wie sehr sich die Zahl der neu erfassten Delikte verringert hat, konnte jedoch keine der Staatsanwaltschaften sicher sagen - es gebe keine konkreten Vergleichszahlen. Aus Erfurt hieß es jedoch, es komme vermehrt zur Feststellung von Cannabisplantagen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Gera ist es problematisch, dass sich der Einstieg in größere, sich gegen Dealer richtende Verfahren erschwert hat, weil es weniger Verfahren gegen Konsumenten gibt. Außerdem sei es für Dealer leichter geworden, Cannabis zu verkaufen, insbesondere wenn sie nur die erlaubte Menge mit sich führten.