Mehr Haushalten ist zuletzt in Thüringen der Strom abgestellt worden, weil sie die Stromrechnungen nicht bezahlt hatten. So seien der Bundesnetzagentur 2024 rund 7.200 Sperrungen im Freistaat gemeldet worden, erklärt Sprecherin Nadia Affani. Das seien über 1.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Ähnlich hoch war dieser Wert zuletzt 2019, seitdem war die Zahl deutlich zurückgegangen. Die Angaben zu 2024 stammen aus dem aktuellsten Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur.
Eine einfache Erklärung für die Entwicklung gebe es nicht, sagt Affani. "Die Gründe für einen Anstieg oder einen Rückgang sind häufig der jeweiligen Situation geschuldet und lassen sich regional nicht differenzieren." So sei der Anstieg 2024 möglicherweise dadurch begründet, dass Lieferanten angesichts der Energiepreiskrise 2023 soziale Härten hätten vermeiden wollen. Politische und wirtschaftliche Gegebenheiten wirkten sich auf die Zahl der Sperrungen ebenso aus wie gesetzliche Änderungen.
Wie blickt der Verbraucherschutz auf die Problematik?
In der Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen spielen Sperrungen eine vergleichsweise geringe Rolle, erklärt Anna Rothgang, Referentin für Energierecht bei der Thüringer Verbraucherzentrale. Vor allem einzelne Energie-Discounter fielen beim Thema Sperrungen immer wieder negativ aus. Bundesweit würden immer wieder Probleme mit unzulässigen Schätzungen, unzulässigen Preiserhöhungen oder nicht nachvollziehbaren Abrechnungen gemeldet. In einzelnen Fällen hätten Anbieter sogar die eigentlich vorgeschriebene gesetzliche Informationspflicht ignoriert und den Strom nach Zahlungsausfällen direkt abgestellt.
Welche Frist gilt, bis der Strom abgedreht wird?
Unter anderem müssen der Bundesnetzagentur zufolge zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung mindestens vier Wochen liegen. Zudem müsse der geschuldete Betrag doppelt so hoch wie der Monatsabschlag sein und mindestens 100 Euro betragen. Auch bei der Reaktivierung eines Anschlusses fielen für den Verbraucher Kosten an.
Während der gesetzliche Schutz bei Kunden der Grundversorger mehrere Wege vorsehe, um eine drohende Sperrung abzuwenden, seien Sonderverträge, die etwa mit Discountern abgeschlossen werden, teilweise problematisch. Diese umfassten deutlich weniger Pflichten für die Anbieter.
Wieso kommt es überhaupt zu den Sperren?
Der Hauptgrund für Sperrungen ist aus Sicht der Verbraucherschützerin Armut: "Die Betroffenen haben oft nicht das Geld, um auflaufende, rückständige Forderungen zu begleichen." Häufig stehe nicht einmal das Geld für eine Ratenzahlung zur Verfügung. Erschwerend komme hinzu, dass sich viele Versorger nach einer erfolgten Sperrung nicht mehr auf eine Ratenzahlung einließen – oft bleibe nur der Weg zur Schuldnerberatung oder zum Jobcenter.
Wo gibt es Unterstützung?
Wem eine Sperrung drohe, sollte unbedingt aktiv Hilfe suchen, rät Rothgang. "Sitzen Sie nichts aus. Unsere Erfahrung zeigte bisher: Wer sich rechtzeitig um Hilfe bemüht, findet sie in den meisten Fällen." Wenn eine Stromsperre angekündigt werde, sollten sich Betroffene unverzüglich mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, um etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Im Zweifel könne die Schuldnerberatung weiterhelfen.
Sobald Verbraucher ihre Außenstände beglichen haben, müssten die Versorger unverzüglich die Entsperrung beauftragen, sagt Rothgang. Das geschehe in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Bei möglicherweise ungerechtfertigten Rechnungen sei eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll, um die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Danach könnten sich Betroffene Hilfe bei den Verbraucherzentralen oder der Energieschlichtungsstelle holen.
Und bundesweit?
Bundesweit wurden der Bundesnetzagentur zufolge 2024 rund 239.300 Sperrungen von den Netzbetreibern durchgeführt. 2023 waren es rund 204.400 Fälle. Deutschlandweit gab es 2024 demnach rund 4,9 Millionen Sperrandrohungen.