Krankenhausreform
So sieht es bei der Klinik-Reform in Thüringen aus

Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) sieht die Länderinteressen gewahrt. (Archivbild) Foto: Martin Schutt/dpa
Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) sieht die Länderinteressen gewahrt. (Archivbild) Foto
© Martin Schutt/dpa
An der vieldiskutierten Krankenhausreform gibt es Nachbesserungen. In Thüringen werden die wohlwollend aufgenommen. Diese Eckdaten sind nun für Patienten wichtig.

Die im Bund beschlossenen Nachbesserungen bei der Krankenhausreform treffen in Thüringen auf Zustimmung. Es sei gut, dass etwa die geplanten 624,1 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds des Bundes nicht nur für Zusammenlegungen, sondern auch für bestehende Standorte genutzt werden können, sagte Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD). Außerdem bleibe die Planungshoheit bei den Ländern - sie könnten nämlich Ausnahmeregelungen erlassen.

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hatte sich zuvor auf Änderungen bei der Krankenhausreform verständigt. Die Gesetzespläne sehen längere Übergangsfristen und mehr Ausnahmen vor, um größeren Spielraum für die Umsetzung zu schaffen. Die von der Ampel-Koalition durchgesetzte Reform trat Anfang 2025 in Kraft und soll schrittweise umgesetzt werden. Sie legt einheitliche Mindestvorgaben für Behandlungen fest und soll finanziellen Druck auf die Kliniken mildern. 

Standorte könnten sich grundlegend verändern

Schenk betonte, in Thüringen solle kein Standort schließen. Es könne aber sein, dass sich einzelne Häuser sehr grundlegend verändern und nicht mehr jedes Krankenhaus als Krankenhaus erhalten bleibe. "Ich finde es nicht relevant, ob das Ding ein Krankenhaus ist – sondern es ist relevant, ob es ein Standort medizinischer Versorgung ist", sagte sie. 

Der Zeitplan bleibe bestehen: ab August stehen die finalen Entscheidungen des Landes an, welche Klinik welche Leistungen erbringen soll. Ab Dezember dann sollen die Bescheide an die Häuser versendet werden. "Das ist dann der Moment der Klarheit."

Krankenkasse: Thüringen muss konsequent sein

Schon zuvor hatte das Ministerium berichtet, dass die Krankenhäuser insgesamt 887 Anträge zu sogenannten Leistungsgruppen eingereicht hätten. Besonders oft sei die Erlaubnis zum Erbringen von für die Basis- und Notfallversorgung wichtigen Leistungen in innerer Medizin, allgemeiner Chirurgie und Intensivmedizin beantragt worden.

Der Landesgeschäftsführer der Krankenkasse Barmer, Robert Büssow, mahnte, keine Kapazitäten zu schaffen, die auf lange Sicht den Bedarf übersteigen. "Thüringen muss konsequent sein, damit sich Patientinnen und Patienten auf moderne Versorgungsstrukturen verlassen können."

Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisierte, dass die Gelder für die Transformation auch im Bestand genutzt werden könnten - sie drohten dort zu "verdampfen". Damit werde der finanzielle Anreiz für Veränderung gemindert. Mindestens 15 Prozent der Betten in Thüringen seien für die Versorgung nicht nötig. Die Landesregierung müsse außerdem auch Nein zu manchen gewünschten, lukrativen Leistungsgruppen sagen. "Das betrifft vor allem das Zentrum des Landes entlang der A4."

dpa