Videoaufzeichnung Kameras am Erfurter Anger: Kriminalitäts-Hotspot im Visier

Zwölf Kameras zeichnen das Geschehen auf dem Anger auf. Foto: Martin Schutt/dpa
Zwölf Kameras zeichnen das Geschehen auf dem Anger auf. Foto
© Martin Schutt/dpa
Am Erfurter Anger zeichnen nun Kameras das Geschehen auf. Was Befürworter und Kritiker zur neuen Videoanlage sagen – und wie der Datenschutz dabei gewährleistet werden soll.

Der Erfurter Anger - einer der Kriminalitätshotspots in Thüringen - wird jetzt mit Kameras überwacht. Innenminister Georg Maier (SPD) und der Oberbürgermeister der Thüringer Landeshauptstadt, Andreas Horn (CDU), nahmen die umstrittene Videoaufzeichnungsanlage nach langer Diskussion und Verzögerung wegen datenschutzrechtlicher Bedenken am Nachmittag in Betrieb. Es ist die erste Anlage im Freistaat, die in Regie der Polizei läuft. In anderen Kommunen wie Mühlhausen, Sonneberg und Suhl werden bereits in Verantwortung der städtischen Ordnungsämter öffentliche Bereiche per Kameras in den Blick genommen.

Die zwölf auf dem meistfrequentierten Platz der Erfurter Innenstadt installierten Kameras sollen das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken, Straftaten präventiv verhindern und im Ernstfall eine schnelle polizeiliche Reaktion ermöglichen. Mit der Videoaufzeichnung werde ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum geschaffen, betonte Innenminister Maier. "Die Menschen sollen sich auf Thüringens größter Einkaufsmeile sicher und wohlfühlen – und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit." 

Kameras zur Bekämpfung von Kriminalität

Auf dem Erfurter Anger war den Angaben nach in den vergangenen Jahren die Zahl der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten deutlich gestiegen. Mit durchschnittlich rund 2.100 Straftaten jährlich - darunter Drogendelikte und Diebstähle - hat der Anger laut Ministerium die höchste Kriminalitätsbelastung im Freistaat. Die Videoaufzeichnung sei auch von vielen Bürgern gewünscht worden, sagte Oberbürgermeister Horn.

Bei der Videoaufzeichnung würden alle Vorgaben des Datenschutzes und der Versammlungsfreiheit gewahrt, versicherten Maier und Horn. Um Persönlichkeitsrechte zu wahren, zeichnen die Kameras ausschließlich öffentliche Bereiche auf. Private Schutzzonen wie Fenster, Balkone oder Innenräume werden geschwärzt und können auch nachträglich nicht mehr kenntlich gemacht werden. Während öffentlicher Versammlungen wie Kundgebungen und Demonstrationen bleiben die Kameras aus. Dies wird durch einen abgesenkten Sichtschutz und eine rote LED sichtbar signalisiert. Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz sei vertraglich und technisch ausgeschlossen, hieß es.

Datenschutz als Zündstoff

Die aufgezeichneten Bilddaten werden in der Leitstelle des Inspektionsdienstes Erfurt-Nord empfangen und können bei Verdachtsmomenten direkt zur Einsatzunterstützung genutzt werden. Das Videomaterial wird den Angaben nach für maximal zwei Wochen gespeichert. Damit wurde eine Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten umgesetzt. Zuvor sei maximal ein Monat Speicherdauer vorgesehen gewesen, so wie es das Polizeiaufgabengesetz zulasse. Vom Löschen ausgenommen seien nur Sequenzen, die im Zusammenhang mit einer Straftat benötigt würden. 

Die Kosten für Anschaffung, Installation und das Betreiben der Videoaufzeichnung belaufen sich über eine Zeitdauer von fünf Jahren auf 750.000 Euro. Kritiker halten das für eine Verschwendung von Steuergeldern. Die Linke-Landtagsfraktion sowie die Thüringer Grünen bezweifeln zudem einen Sicherheitszugewinn durch die Kameras. Die BSW-Landtagsfraktion sieht wichtige Fragen zu Technik, Datenschutz und Verantwortlichkeiten weiterhin unbeantwortet. Sicherheitspolitisch sei die Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum aber keine Frage des Ob, sondern des Wie, so das BSW.

dpa