Vier Menschen tot Hätte der Schütze von Scheeßel entwaffnet werden können?

Patronen im Kofferraum eines Autos nach Schüssen in Scheeßel
Diese Patronen stellte die Polizei nach den Schüssen in Scheeßel in einem Kofferraum sicher
© Sina Schuldt/dpa
Die Polizei soll die Waffenbehörde über eine Anzeige gegen den mutmaßlichen Todesschützen nicht informiert haben. Doch selbst wenn das passiert wäre, ist fraglich, ob die Tat hätte verhindert werden können.

Drei Tage bevor er vier Menschen erschossen haben soll, wurde Bundeswehrsoldat Florian G. angezeigt. Seine Ex-Partnerin Jule G. und ihr neuer Freund Nils O. gingen in Rotenburg (Wümme) zur Polizei und erstatteten Strafanzeige – wegen Bedrohung. "Angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens" will die Staatsanwaltschaft Verden "keine Angaben" dazu machen, was genau Florian G. seiner Ex-Frau und ihrem neuen Freund androhte und wie diese Drohung aussah. Ob er ihnen sagte, dass er sie töten würde. Ihnen Schläge androhte. Ob er es bei einer diffusen Andeutung beließ. Ob er mit Worten drohte, schriftlich, durch Gesten oder mit einer Waffe. 

Am Abend, etwa acht Stunden nach der Anzeige, fuhren Polizisten zu Florian G. und redeten mit ihm. "Gefährderansprache" heißt das im Polizeijargon. Potenzielle Gewalttäter sollen wissen, dass die Polizei sie im Visier hat, um sie abzuschrecken. Die Polizisten sagten Florian G., dass eine Anzeige gegen ihn vorläge. Florian G. – Scharfschütze, Fallschirmjäger und Sportschütze – habe "ruhig und sachlich" gewirkt, wie die Pressestelle der Polizei betont. Die Beamten hätten nicht den Eindruck gehabt, dass eine Eskalation drohe. 

Drei Tage später soll Florian G. vier Menschen getötet haben, die seiner Ex-Partnerin Jule G. am Herzen lagen: Ihren neuen Freund Nils O., dessen Mutter, Jule G.s beste Freundin und deren dreijährige Tochter. 

Wie in Scheeßel: Todesschützen oft polizeibekannt

Nun steht die Frage im Raum, ob die Behörden die Tat hätten verhindern können. Denn: Die Polizei soll Medienberichten zufolge versäumt haben, die Waffenbehörde über die Anzeige von Jule G. zu informieren. Hätte der mutmaßliche Schütze vor seiner Tat entwaffnet werden können?