Erst 2007 hat die Medizin unbewusste sexuelle Handlungen im Schlaf als eigene Verhaltensstörung intensiver in den Blick genommen. Selbst Minderjährige können zu Opfern werden, ohne dass sich die Täter daran erinnern – oder ist das nur eine Ausrede? Um diese Frage geht es aktuell vor Gericht in Lübeck.
Strafprozesse wie jetzt vor dem Landgericht Lübeck rühren manchmal auch an wissenschaftlich heikle Themen. So gibt der Angeklagte an, sich nicht daran erinnern zu können, seinen damals 8-jährigen Sohn vergewaltigt zu haben, weil die Tat im Schlaf passiert sei. Der "gesunde Menschenverstand" bäumt sich auf bei einer solchen Aussage. Wie soll das gehen?