Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stößt mit ihren Rentenplänen auf wenig Gegenliebe: Den Sozialverbänden ist die geplante Absenkung des Beitrages ein Dorn im Auge, dem Koalitionspartner FDP geht die geplante Zuschussrente zu weit. Zurzeit ist offen, ob die Regelungen wie geplant Ende August im Kabinett beraten werden können. Um die folgenden Punkte geht es konkret.
Rentenbeitrag
Die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland hat zusätzliche Milliarden in die Kassen der Rentenversicherung gespült. Deshalb will die Regierung zum Jahreswechsel den Beitrag senken, und zwar von derzeit 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent. Jüngsten Berichten zufolge ist sogar eine Absenkung auf 18,9 Prozent denkbar - was im bevorstehenden Gesetzesverfahren auch noch umgesetzt werden könnte.
Zuschussrente
Mit dieser neuen Leistung sollen die Altersbezüge von Geringverdienern auf bis zu 850 Euro steigen. Sie soll das Einkommen von Rentnern erhöhen, die nach zunächst 30 Jahren Beitragszahlung zu geringe Ansprüche haben und auf staatliche Grundsicherung angewiesen wären. Eingerechnet werden dabei auch Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst. Weiteres Erfordernis sind 40 "Versicherungsjahre". Darunter fallen zusätzlich die Schulbildung ab dem 17. Lebensjahr, Ausbildung, Studium und Arbeitslosigkeit. Ab dem Jahr 2023 sind 35 Beitrags- und 45 Versicherungsjahre erforderlich.
Weitere Voraussetzung soll ab 2019 eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente sein. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Zuschussrente erhalten will, muss zunächst mindestens fünf Jahre einer solchen Zusatzvorsorge nachweisen. Dies wird schrittweise angehoben, ab 2049 werden schließlich 35 Jahre Zusatzvorsorge verlangt. Andere Einkommen sollen auf die Zuschussrente angerechnet werden.
Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht eine Neuerung vor: Die Erziehung von Kindern und die Pflege Angehöriger sollen bei der Berechnung der Zuschussrente stärker berücksichtigt werden als bislang geplant.
Kombi-Rente
In Zukunft soll es zudem Rentnern, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, ermöglicht werden, mehr Geld hinzuzuverdienen. Für die Berechnung dieser Obergrenze solle das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein. Bislang sind Zuverdienste nur bis zu 400 Euro im Monat möglich.
Pflichtversicherung für Selbstständige
Selbstständige sollen nach von der Leyens Plänen verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen. Sie können dafür einen privaten Anbieter wählen oder in die gesetzliche Versicherung gehen. In diese werden sie gezwungen, wenn sie von sich aus nichts unternehmen. Uneingeschränkt soll die Versicherungspflicht für Selbstständige unter 30 Jahren gelten. Für Selbstständige im Alter zwischen 30 und 50 Jahren ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Keine Vorsorgepflicht soll es allerdings für über 50-Jährige geben.
Befreit bleiben sollen auch Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind sowie Mitglieder der Künstlersozialkasse. Selbstständige, die über 58 Jahre alt sind oder einer geringfügigen Beschäftigung bis 400 Euro nachgehen, sind ebenfalls von der Vorsorgepflicht ausgenommen.

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Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Wer erwerbsunfähig wird, erhält derzeit eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Laut Deutscher Rentenversicherung sind aber viele der Betroffenen bislang von Armut bedroht. Um die Bezieher dieser Renten besser abzusichern, soll deshalb die Zurechnungszeit schrittweise um zwei Jahre auf das 62. Lebensjahr verlängert werden. Zudem wird künftig geprüft, ob die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Berechnung der Rentenhöhe anders als bislang nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Hier entstehen wegen der Krankheit oft Einkommenseinbußen - was die Rente weiter schmälert.