Urteil: Verkauf von Medizinprodukten mit Payback-Punkten ist unzulässig
Der Verkauf von Hörgeräten und anderen Medizinprodukten mit vollen Payback-Punkten ist unzulässig. Bei den Payback-Wertgutschriften handle es sich um eine Werbegabe, die nach dem Heilmittelwerbegesetz auf "geringwertige Kleinigkeiten" beschränkt seien, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Die Wertgrenze zulässiger Geschenke bei der Abgabe nicht preisgebundener Arzneimittel und Medizinprodukte zogen die Karlsruher Richter bei einem Euro. (Az.: I ZR 43/24)