Das Universitätsklinikum Göttingen hat Anspruch auf Vergütung für die im Zuge des dortigen Transplantationsskandals übertragenen Lebern. "Der Anspruch entfällt nicht dadurch, dass das Krankenhaus falsche Daten an die Vergabestelle gemeldet hat", entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es wies damit die Krankenkasse KKH ab, die als einzige die Vergütung infrage gestellt hatte. (Az: B 1 KR 3/22 R)