"Den nächsten Termin hätten wir für Sie dann in sieben Monaten frei!" Wer am Telefon nach einer Audienz beim beliebtesten Orthopäden der Stadt fragt, wird oftmals so oder so ähnlich abgefertigt - Schmerzen hin oder her, die haben schließlich auch die meisten Patienten, die vorher dran sind. Doch es besteht Hoffnung: Durch ein paar Ziffern auf der Überweisung kann das nämlich schon ganz anders aussehen.
Vor zwei Jahren hat das Bundesministerium für Gesundheit das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Unter anderem soll dieses eine schnellere Terminvergabe in akuten Fällen garantieren. Dafür wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Die Einrichtungen sollen Versicherten mit Überweisung innerhalb von einer Wochen einen Termin beim Facharzt in zumutbarer Entfernung vermitteln, mit einer Wartezeit von höchstens vier Wochen - soweit die Theorie. Zum 23. Januar 2016 waren alle Terminservicestellen eingerichtet.
Mangelnde Kenntnis über die neuen Möglichkeiten
Seit Inbetriebnahme der Terminservicestellen Anfang 2016 wurden gerade mal 120.000 Termine vermittelt - bei jährlich 580 Millionen Behandlungen in deutschen Facharzt-Praxen. Woran liegt das?
In einem Clip erklärt das Bundesgesundheitsministerium das Prozedere. Darin heißt es: "Bei einer Überweisung mit Hinweis auf einen nicht verschiebbaren Termin muss vermittelt werden." Der Patient ist also auf einen Dringlichkeitsvermerk auf seiner Überweisung angewiesen. Natürlich wären die Terminservicestellen wenig sinnvoll, wenn sich jeder an sie wenden könnte. Doch wenn die Zahl der Nutzer derart gering ist, sind sie noch wesentlich sinnloser. Das Problem: Kaum einer weiß von der Möglichkeit, mit dem entsprechenden Dringlichkeitscode einen Termin vermittelt zu bekommen. An vielen Patienten, aber auch an einigen Ärzten dürfte die neue Regelung vorbeigegangen sein.
Was Sie tun können, wenn Sie dringend einen Termin beim Facharzt benötigen, und nicht länger als vier Wochen darauf warten können: Machen Sie Ihren Hausarzt auf die Terminservicestellen aufmerksam! Bitten Sie ihn, einen entsprechenden Dringlichkeitsvermerk auf die Überweisung zu schreiben. Dabei handelt es sich um einen zwölfstelligen Code, der bei der Hotline der Terminservicestellen abgefragt wird - erst danach bekommen Sie einen Termin. Das Bundesgesundheitsministerium bietet hier einen Überblick über die Telefonnummern der Terminservicestellen in Ihrer Nähe. Ausgenommen von den Regelungen sind lediglich Augen- und Frauenärzte.