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Zahnarzt-Kosten Wer zahlt die Wurzelbehandlung?

Wenn es um die Zähne nicht mehr so schön bestellt ist, kann es teuer werden
Wenn es um die Zähne nicht mehr so schön bestellt ist, kann es teuer werden
© Colourbox
Ist ein Zahn entzündet, kann ihn oft nur noch eine Wurzelbehandlung retten. Da die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Leistungen übernehmen, stellen Zahnärzte auch private Rechnungen.
Von Janne Geefcke

Entzündet sich das Innere des Zahns, ist das sehr schmerzhaft. Der Zahn droht zu verfaulen - dann kann ihn meist nur noch eine Wurzelbehandlung retten. Dabei muss der Arzt die Wurzelkanäle aufbohren und den Nerv entfernen, bevor er den Hohlraum wieder verschließt. Diese Behandlung ist teuer: Etwa 200 bis 1000 Euro kostet sie je nach Aufwand, berichtet Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Als sei die Operation nicht unangenehm genug, können auf Kassenpatienten auch noch Probleme bei der Abrechnung zukommen.

Manchmal flattert nach der Wurzelbehandlung plötzlich eine Rechnung ins Haus - völlig unerwartet und ohne dass der Zahnarzt dies vorher erwähnt hatte. Häufig wissen die Betroffenen dann nicht, ob der Arzt überhaupt privat abrechnen darf. "Ja, aber nur, wenn er das vorher mündlich oder schriftlich mit dem Patienten vereinbart hat", erklärt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), die vom GKV-Spitzenverband finanziert wird. "Und nur, wenn es sich auch tatsächlich um eine Leistung handelt, die die Kasse nicht zahlt."

Was die Kasse zahlt

Nur wenn eine gute Chance besteht, dass der Zahn erhalten werden kann, übernimmt die Kasse die Kosten. Laien können nicht beurteilen, wie groß die Erfolgsaussichten der Behandlung sind und was sie deshalb im Einzelfall zahlt, meint Stefan Baus von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg ebenso wie Claudia Schlund. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass der Arzt den Zahn bis fast zur Spitze aufbereiten kann, um die Entzündung vollständig zu entfernen.

Für Backenzähne gelten außerdem Sonderregeln. Mindestens eine von drei Bedingungen muss dann zusätzlich erfüllt sein: Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke. Oder die Behandlung verhindert, dass auf einer Seite die letzten Backenzähne fehlen - eine sogenannte einseitige Freiendsituation. Wenn bereits vorhandener Zahnersatz ohne Wurzelbehandlung verloren ginge, weil zum Beispiel der Zahn gezogen werden müsste, an dem eine Brücke hängt, zahlt die Kasse ebenfalls.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist sehr komplex. Wird die Behandlung kompliziert und damit teurer, zahlt die Kasse einige Leistungen nicht mehr, sagt stern.de-Zahnexpertin Meike Stiesch-Scholz. So ging es zum Beispiel Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg: Bei ihm waren mehr als die drei Desinfektionen mit antibakteriellen Mitteln notwendig, die die Kasse bezahlt. Die Mehrkosten musste er selbst tragen, aber Kranich konnte seinen Zahn dadurch retten.

Kein Geld bei schlechten Chancen

Sind die Erfolgsaussichten unklar, trägt die Kasse die Kosten nicht. Christoph Kranich hält das für zu schwammig. Einige Ärzte würden so Leistungen berechnen, die die Kasse eigentlich zahlen müsste. Stefan Baus ist anderer Meinung: "Manche anatomischen Gegebenheiten können nur Ärzte im Einzelfall beurteilen." Wenn auf dem Röntgenbild zum Beispiel nicht erkennbar ist, wie viele Wurzelkanäle der Zahn hat, sie schwer zu finden oder stark gekrümmt sind, könne nur ein Arzt sagen, ob er erfolgreich operieren kann. Meint er, dass die Erfolgsaussichten gering sind, muss der Patient selbst zahlen - oder eine Alternative zur Wurzelbehandlung wählen. Meist läuft es dann darauf hinaus, dass der Zahn gezogen wird.

Eventuelle Folgekosten des Zahnziehens können hoch sein. Eine Zahnlücke im hinteren Bereich kann oft einfach ohne weitere Behandlung stehen bleiben. Fehlt der Zahn jedoch im vorderen Bereich, muss eine Brücke oder ein Implantat her - das laut Stiesch-Scholz bis zu 4000 Euro kostet. Da kann es durchaus sinnvoll sein, lieber eine Behandlung mehr aus eigener Tasche zu bezahlen.

Bei privat Versicherten hängt es vom Vertrag ab, welche Leistungen inklusive sind. "Private Krankenversicherungen reagieren in der Regel kulanter als gesetzliche", meint Christoph Kranich. In den meisten Fällen übernehme aber auch die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung. Niemand könne allerdings sagen, wie viele Menschen fälschlicherweise Privatrechnungen bekommen, da wohl die meisten den Aufwand scheuten, sich dagegen zu wehren. Dann wird der Fall nie bekannt.

Vorher informieren

Am besten machen Patienten sich schon vor der Wurzelbehandlung schlau, ob die Kasse zahlt oder was sie selbst übernehmen sollen. Claudia Schlund empfiehlt, sich die Vereinbarung schriftlich mit einem Kostenvoranschlag geben zu lassen. Dann weiß der Patient, was finanziell auf ihn zukommt und kann die Forderungen prüfen. Zwar genügt es rechtlich, wenn der Arzt den Patienten mündlich informiert, der Patient kann dies im Streitfall aber schwer nachweisen. Mit dem Kostenvoranschlag können Patienten sich laut Schlund im Zweifel schon vor der Behandlung an kostenlose zahnärztliche Beratungsstellen der Krankenkasse oder des Gesundheitsamtes wenden, oder einen anderen Zahnarzt um eine Zweitmeinung bitten. Auch wer unter starken akuten Schmerzen leidet, sollte möglichst nicht vorschnell Vereinbarungen unterschreiben, meint Claudia Schlund.

Wer nun doch eine Rechnung ohne vorherige Absprache bekommt, muss und sollte nicht zahlen, sagt Christoph Kranich. Am besten wende er sich dann zuerst direkt an den Arzt. Einigen sich beide nicht, kann der Betroffene den Fall der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder der Berufsaufsicht der Zahnärztekammer melden. Lenkt der Arzt dann immer noch nicht ein, bleibt nur der Rechtsweg, so Kranich. Wenn der Patient bereits überwiesen hat, kann es schwierig werden, die Kosten wieder einzufordern: Das Gericht könnte die Zahlung als Einverständniserklärung ansehen und folgern, dass doch eine mündliche Vereinbarung vorlag.

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