Für Roman Polanski rückt eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten näher. Das US-Gerichtsverfahren gegen den Starregisseur wegen sexuellen Missbrauchs eines damals 13-jährigen Mädchens vor 33 Jahren wird nicht eingestellt. Ein kalifornisches Berufungsgericht hat am Donnerstag (Ortszeit) einen Antrag Polanskis auf eine Verurteilung in Abwesenheit ohne Angaben von Gründen abgelehnt. Auch ein Antrag des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen, wurde zurückgewiesen.
Damit liegt das Schicksal Polanskis erneut in den Händen der Schweizer Justiz. Folco Galli, Sprecher des Schweizer Justizministeriums, sagte am Freitag der Nachrichtenagentur AP, dass eine Entscheidung über eine mögliche Auslieferung üblicherweise innerhalb eines Jahres nach der Verhaftung eines Verdächtigen gefällt wird. Polanski wurde Ende September vergangenen Jahres auf Betreiben der USA verhaftet und steht seither in der Schweiz unter Hausarrest. Selbst wenn letztlich eine Auslieferung beschlossen werde, könnte Polanski in der Schweiz in Berufung gehen und somit eine Rückkehr in die USA um Monate hinauszögern, sagte Galli.
Polanskis Anwälte machten vor dem Berufungsgericht Verfahrensfehler des mittlerweile verstorbenen Richters im Prozess 1977 geltend. Ob sie nun beim Obersten Gericht in Kalifornien in Revision gehen wollen, wollten die Anwälte am Donnerstag nicht kommentieren. Die Schweiz wird den Filmemacher nur an die Vereinigten Staaten ausliefern, wenn ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder länger droht. US-Staatsanwälte gehen von mindestens zwei Jahren Gefängnis aus.
Polanski wird vorgeworfen, 1977 die damals 13-Jährige Samantha Geimer in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und dann vergewaltigt zu haben. Er war in sechs Punkten angeklagt, bekannte sich später aber nur des sexuellen Verkehrs mit einer Minderjährigen schuldig und floh am Tag vor der Urteilsverkündung aus Angst vor einer Haftverlängerung aus den Vereinigten Staaten.