Boris Becker steht vor entscheidenden Schicksalstagen. Am Mittwoch kommender Woche beginnt gegen den 34 Jahre alten Tennisstar der Münchner Strafprozess wegen Verdachts der Steuerhinterziehung. Der dreimalige Wimbledonsieger soll dem deutschen Fiskus in den Jahren 1991 bis 1993 insgesamt 3,1 Millionen Mark (knapp 1,6 Millionen Euro) vorenthalten haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem gebürtigen Leimener möglicherweise eine Freiheitsstrafe, schlimmstenfalls sogar ohne Bewährung.
Zeitung: Becker legt Geständnis ab
Um das zu verhindern, will Becker offenbar schon zu Prozessbeginn ein Geständnis ablegen. Wie die »Stuttgarter Nachrichten« berichteten, will Becker vor dem Landgericht München eine persönliche Erklärung verlesen, die als Geständnis seiner Steuerhinterziehung gewertet werde. Wenn er bis dahin seine Steuerschuld von 2,5 Millionen Euro zahle, werde er zu zwei Jahren auf Bewährung und einer sechsstelligen Geldbuße verurteilt und könne das Gericht als freier Mann verlassen. Weder die Sprecherin des Gerichts noch Beckers Anwalt Jan Olaf Leisner wollten sich zu dem Bericht äußern. Becker selbst hat sich bisher kein Wort zu dem Prozess entlocken lassen.
10,4 Millionen Mark sollen dem Fiskus vorenthalten worden sein
Becker hat den Ermittlungen zufolge von 1991 bis 1993 zwar offiziell im Steuerparadies Monaco, tatsächlich aber in München gelebt. Damit wäre er in Deutschland voll steuerpflichtig gewesen. Die Steuerfahndung soll herausgefunden haben, dass Becker in dieser Zeit dem Fiskus rund 10,4 Millionen Mark (5,3 Millionen Euro) vorenthielt. Die Staatsanwaltschaft hielt bei ihrer Anklageerhebung aber nur den genannten Betrag von knapp 1,6 Millionen Euro für eindeutig strafrechtlich relevant. Bei sonstigen Beträgen ist unklar, ob diese steuerrechtlich zum Beispiel als Rückstellungen anzuerkennen sind.
Lastwagen voll Beweismaterial
Ein einziger Steuerfahnder vom Finanzamt München I war Becker jahrelang auf den Fersen und trug Unmengen von Beweismaterial zusammen, das unter anderem von Hausdurchsuchungen stammte. Das Material - fast ein Lieferwagen voll, so heißt es - setzte der Steuerfahnder zu einem Puzzle zusammen. Es war eine mühselige Arbeit, denn Aktivitäten rund um den ganzen Erdball mussten rekonstruiert werden. Erst vor gut einem Jahr wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft übernommen, die nach eingehender Prüfung Anklage erhob. In der 46 Seiten umfassenden Anklageschrift sind die Vorwürfe aufgelistet, letztlich geht es nur um die Frage von Beckers Wohnsitz zwischen 1991 und 1993.
Spekulationen um »Deal« mit der Staatsanwaltschaft
Im Vorfeld des Prozesses war immer wieder über einen »Deal« der Verfahrensbeteiligten spekuliert worden, wonach Becker bei Steuernachzahlung und einem Geständnis sich einen langen Prozess ersparen und mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren davonkommen könnte. Eine solche Verständigung gibt es nach Angaben aus Justizkreisen definitiv aber nicht - noch nicht, muss man vielleicht sagen. Denn auch im laufenden Prozess ist ein solcher »Deal« noch möglich. Immerhin hat das Gericht für den Prozess zur allgemeinen Überraschung bisher nur drei Verhandlungstage angesetzt.