Geldstrafe Stalker von Jeanette Biedermann verurteilt

Er brach in ihre Wohnung ein und legte sich in ihr Bett: Der Stalker von Jeanette Biedermann wurde dafür jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu wenig, findet die Schauspielerin.

Für den Einbruch in die Wohnung von Sängerin Jeanette Biedermann ist ein 39-jähriger Mann aus Halle zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Das Berliner Amtsgericht bestrafte den Versicherungsvertreter für Hausfriedensbruch und Diebstahl. Er war laut seinem Geständnis über ein Dachfenster in die Wohnung eingedrungen und hatte dort Süßigkeiten, Knabbereien und Champagner zu sich genommen.

Richter: "gravierender Einbruch in die private Sphäre"

Dass der Mann sich auch in Biedermanns Bett gelegt habe, bewertete der Richter "als gravierenden Einbruch in die private Sphäre". Der 39-jährige hatte der Popsängerin zuvor schon lange hinterhergestellt. Er sei überzeugt, dass Biedermann ihn liebe. Während eines Konzerts habe "sie mich mehrfach sehnsüchtig angesehen", hieß es in seinem schriftlichen Geständnis. Sie habe ihn außerdem anonym angerufen und ihm über das Fernsehen Botschaften zukommen lassen. In die Wohnung sei er eingedrungen, weil er glaubte, sie werde sich sonst etwas antun.

Ein psychiatrischer Sachverständiger sagte aus, dass er unter Wahnvorstellungen leide. "Dazu gehört, dass etwas, das offenbar irreal ist, als unmittelbar erlebt wird." Grundsätzlich sei in solchen Fällen zu befürchten, dass jemand die Verfolgung wiederhole. Der Mann habe sich inzwischen aber emotional distanziert.

Gesetz gegen Stalker im Gespräch

Der Einbruch bei Jeanette Biedermann wird oft als Beispiel für das Phänomen "Stalking" genannt - hartnäckige Belästigungen zum Beispiel durch Telefonterror. Betroffen sind besonders Prominente, nach Schätzungen in Deutschland aber insgesamt 500.000 Menschen, überwiegend Frauen. Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) hatte im Juli einen Gesetzesentwurf im Bundesrat eingebracht, nach dem die Täter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können. "Die bisherigen Möglichkeiten reichen nicht aus", sagte er. Der Vorschlag wird im Bundesjustizministerium noch geprüft.

Biedermann: "Es kann nicht sein, dass die mit einer Geldstrafe davon kommen"

Jeanette Biedermann hatte damals die Initiative begrüßt. Sie ist inzwischen umgezogen. Vor dem Prozess hatte sie wiederholt erklärt, dass "Stalking" psychische Gewalt sei. "Es kann nicht sein, dass die mit einer Geldstrafe davon kommen", sagte sie weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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