Herzogin Meghan muss im Kampf gegen die britische Presse eine Niederlage verkraften. Die Frau von Prinz Harry hatte bei der britischen Behörde Ofcom Beschwerde gegen den bekannten britischen Journalisten Piers Morgan eingereicht. Dieser hatte Meghan wiederholt in seinen Kolumnen, auf Social Media und in einer TV-Sendung öffentlich beleidigt und sich über sie lustig gemacht. Doch die Medienaufsichtsbehörde wies die Anschuldigung nun zurück: Piers Morgans Aussagen fallen unter die Meinungsfreiheit, so die Begründung.
Morgan frohlockte auf Twitter: "Dies ist ein überwältigender Sieg für die freie Meinungsäußerung und eine überwältigende Niederlage für Prinzessin Pinocchio!", schrieb er dort. Und er fragte außerdem: "Bekomme ich nun meinen Job zurück?" Der 56-Jährige hatte aus Wut gekündigt, nachdem er in seiner Sendung "Good Morning Britain" von einem Kollegen auf seine fiesen Kommentare zu Meghan angesprochen wurde. Er würde nur über sie herziehen, weil die Herzogin ihm mal einen Korb gegeben habe, so der Kollege. Morgan stürmte daraufhin wutentbrannt aus dem Studio.
Über 50.000 Beschwerden gingen gegen die Meghan-Kritik von Morgan ein
Doch auch zahlreiche Zuschauer und Zuschauerinnen zeigten sich verärgert über Morgan. Der Sender ITV und die Medienaufsichtsbehörde haben über 50.000 Beschwerden zum Auftritt Morgans bekommen, der Meghan unter anderem vorwarf, zu lügen. "Ich glaube ihr kein Wort", sagte er bei "Good Morning Britain" nach dem spektakulären Interview mit Oprah Winfrey. Meghan und auch Prinz Harry sprachen darin über Rassismus am britischen Hof und berichteten von schweren psychischen Beschwerden, die bei Meghan bis hin zu Suizidgedanken reichten.

Dass Piers Morgan sich so abfällig über Suizid äußerte, verurteilte auch die Behörde. "Wir sehen es besonders kritisch, wie Herr Morgan so ein ernstes und wichtiges Thema anging und dass er offensichtlich die Ernsthaftigkeit von Suizidgedanken in Frage stellte", so Ofcom. Durch das Eingreifen der Kollegen habe ITV den Zuschauer:innen jedoch genügend Kontext geboten.