
Menowin Fröhlich
Durch seinen zweiten Platz bei "Deutschland sucht den Superstar" wurde Menowin Fröhlich 2010 bundesweit bekannt. Es war seine zweite Teilnahme an der Castingshow. Bereits 2005 war er angetreten, damals aber während der Sendung ausgeschlossen worden, da er zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung und Betrugs in mehreren Fällen verurteilt worden war. Es folgten weitere Zusammenstöße mit der Justiz, zuletzt wurde er im März 2022 vom Landgericht Darmstadt zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt.
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