Wenige Tage vor Madonnas erstem Deutschland-Konzert in Düsseldorf droht der Pop-Queen rechtlicher Ärger. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kündigte an, das Treiben der US-Sängerin während ihrer Bühnenshow sorgfältig zu beobachten: "Wir werden uns genau ansehen, was auf der Bühne passiert", sagte der Pressedezernent der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, gegenüber stern.de. "Wir werden das Konzert abwarten und prüfen, ob eine Anklage in Frage kommt", sagte Möcken. Es sei Abwägungssache, ob Madonnas Auftritt durch die "Kunstfreiheit", wie sie das Grundgesetz garantiert, noch gedeckt sei.
Die Sängerin könnte nach Paragraf 166 Strafgesetzbuch wegen "Beschimpfung von Religionsgesellschaften" angeklagt werden, da sie sich bei ihrer neuen Tournee ähnlich Jesus an einem großen Kreuz zeigt. Mit einer Dornenkrone auf dem Kopf schwebt sie während ihres Auftritts an einem Kreuz aus Spiegeln auf die Bühne. Bereits in Italien und Russland hatte der Auftritt für Proteste von Gläubigen gesorgt. Nach ihrem Auftritt in Rom forderten einige Geistliche sogar, dass Madonna - eine getaufte Katholikin - exkommuniziert werden solle.
Hintergrund: § 166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Unmut bei deutscher Kirche
Auch in der deutschen Kirche regt sich Unmut über Madonnas Tournee: "Wenn jemand Mohammed in dieser Form darstellen würde, gäbe es einen Aufstand", sagte der Sprecher des Erzbistums Köln der katholischen Kirche, Manfred Becker-Huberti. "Es ist besonders perfide, dass in einem christlichen Land in solcher Form christliche Symbole verunstaltet werden dürfen", sagte der Kirchensprecher. Die gesetzliche Lage sei "leider hundsmiserabel". "Es besteht keine Chance, solches blasphemisches Verhalten zu ahnden."
Madonna tritt am kommenden Sonntag in Düsseldorf auf, zwei Tage später in Hannover. Für Skandale waren ihre Shows schon immer bekannt: 1989 zog Madonna den Zorn der katholischen Kirche auf sich, als sie im Video zu "Like a Prayer" Kreuzigungsszenen verwendete und dazu lasziv tanzte. Auch damals lautete der Vorwurf: Gotteslästerung.