STEUERHINTERZIEHUNG Steuerfahndung bleibt Boris Becker auf den Fersen

Die Münchner Steuerfahndung lässt Ex-Tennis-Star Boris Becker keine Ruhe: Auch nach seiner Verurteilung droht dem nunmehr vorbestraften Sport-Idol ein weiterer Steuerprozess vor dem Finanzgericht.

Weiterer Steuerprozess droht

Die Münchner Steuerfahndung bleibt dem Ex-Tennis- Star Boris Becker auch nach dessen Verurteilung in einem Strafprozess auf den Fersen. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins »Focus« droht dem nunmehr vorbestraften Sport-Idol ein weiterer Steuerprozess vor dem Finanzgericht. Wie das Blatt in seiner neuen Ausgabe berichtet, fordert der Staat von Becker weitere knapp drei Millionen Euro an Steuern für die Jahre 1985 bis 1991 wegen angeblicher Scheinverträge zwischen den Firmen seines damaligen Managers Ion Tiriac und Boris Becker.

»Wir sehen uns weiteren Streitigkeiten gegenüber«

Dessen Anwälte haben dem Bericht zufolge Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide eingelegt. Die Steuerfahndung habe bestätigt: »Wir sehen uns weiteren Streitigkeiten gegenüber«. Ein komplizierter Finanzprozess stehe bevor. Strafrechtlich sei das Thema für den Wimbledon-Sieger erledigt, steuerrechtlich aber nicht, so »Focus« in einem Vorab-Bericht vom Samstag.

Becker bekam zwei Jahre auf Bewährung

Wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro hatte das Landgericht München Becker zu zwei Jahren Haft verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafkammer legte dem 34-Jährigen außerdem eine Geldstrafe von 300 000 Euro auf. Zusätzlich muss er eine Geldbuße von 200 000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Der damit vorbestrafte dreimalige Wimbledonsieger hatte das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen.

Becker verklagte T-Online auf 5,8 Millionen Euro

Becker habe unterdessen beim Landgericht München Zahlungsklage gegen T-Online eingereicht. Eine entsprechende Teilklage laute über eine Million Euro. Insgesamt versuche sich Becker 5,8 Millionen Euro bei der Telekom-Tochter zu holen, die ihn in den Jahren 1999 und 2000 ohne Erlaubnis als Werbefigur für Zeitungs-Anzeigen und Fernsehspots eingesetzt habe. Dass ihm dafür Geld zustehe, habe die Justiz bereits bestätigt, strittig ist laut »Focus« die Höhe der Summe.

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