Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben
Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen muss einem Gerichtsurteil zufolge ihren Pit-Bull-Mischling abgeben. Die Stadt Solingen durfte der Klägerin die Haltung des gelisteten Hunds untersagen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitteilte. Bei dem Hund handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Rassebeurteilung durfte dabei auf Standards privater Zuchtverbände gestützt werden.