Uschi Glas ist mittlerweile über sechzig, das Alter sieht man der Münchener Schauspielerin jedoch nicht an. Wie vorteilhaft, hat doch Frau Glas eine Gesichts- und Körperpflegeserie herausgebracht, die sie über den Fernsehkanal Home Shopping Europe vertreibt. Unglücklich war in diesem Zusammenhang nur, dass die Stiftung Warentest eine ihrer Gesichtscremes als "mangelhaft" einstufte. Glas ließ sich das nicht bieten und reichte Klage ein. An diesem Donnerstag ist vor dem Berliner Landgericht nun die Schadensersatzklage der Herstellerfirma gegen Stiftung Warentest verhandelt worden. Im Gerichtssaal kam es dabei zu einem regelrechten Schlagabtausch.
Wirtschaftliche Verluste und Imageschaden
Kläger-Anwältin Tanja Irion warf der Stiftung unseriöse Prüfungsmethoden vor. Die Probandinnen seien vor dem Test nicht von einem Hautarzt untersucht worden. Auslöser für die angeblich festgestellten Hautirritationen könnten also auch andere Faktoren sein, so die Anwältin. Stiftung Warentest hätte zudem die Pflicht zur Neutralität beim Testverfahren verletzt. In einem Interview hatte sie bereits vor der Prozesseröffnung nicht nur die wirtschaftlichen Verluste von Uschi Glas beklagt, sondern auch den hohen Imageschaden, der Uschi Glas entstanden sei. Um ihre Argumente zu untermauern sagte die Kläger-Anwältin, dass die Schauspielerin die beanstandete Creme selbst benutze. "Und ich finde, sie sieht sehr gut aus."
Warentest-Anwalt Ulrich Franz konterte mit Fotos, die heftig gerötete Gesichtspartien zeigten - den Angaben zufolge Bilder von Probandinnen, die die Creme benutzt hatten. Diese "Katastrophe" habe nicht die Stiftung Warentest zu verantworten, kritisierte Franz. Zweifel am Testverfahren wies er zurück. Es sei außerdem nicht die Aufgabe der Stiftung nach unverträglichen Stoffen zu suchen, dass sei vielmehr Aufgabe des Herstellers. Stiftung Warentest stehe auch weiterhin zu ihrem Testergebnis. Franz war nicht mit leeren Händen gekommen. Als Beweis hielt er ein Bild vom rotfleckigen Gesicht einer Frau in den Saal, die die Creme getestet hatte.
Der Streit Glas gegen Warentest wird frühestens am 14. April entschieden, kündigte Richter Michael Mauck nach dem Prozessauftakt an. Beide Parteien haben bis zum 24. März Gelegenheit, dem Gericht weitere Stellungnahmen zuzuleiten. Eine Schadensersatzsumme war noch nicht Thema vor Gericht. Glas selbst war zu dem Termin nicht erschienen.