Eine Frau wird leblos in ihrem Haus in Schleswig aufgefunden. Nun sitzt ihr Sohn in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt weiter zu den Hintergründen der Tat.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat einen russlandfreundlichen Post in einem Onlinenetzwerk als Billigung von Straftaten gewertet. Damit folgte das Gericht einem Urteil des Amtsgerichts Duderstadt, wie das OLG am Donnerstag in der niedersächsischen Stadt mitteilte.