Yeah, wir haben es geschafft: Unsere Petition zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte hat die erste Hürde genommen. Wir haben in der vorgeschriebenen Zeit von vier Wochen genug Stimmen gesammelt, damit sich der Bundestag mit dem Thema öffentlich beschäftigen muss. Denn jede öffentliche Petition, die mindestens 50.000 Unterstützer gewinnt, erreicht das sogenannte Quorum. Wer das schafft, bekommt die Möglichkeit, öffentlich mit den Abgeordneten des Petitionsausschusses in Berlin zu diskutieren.
So geht es im Petitionsausschuss weiter
Wann das in unserem Fall genau sein wird, kann man aktuell noch nicht sagen. Aber so geht es voraussichtlich jetzt weiter:
Der Petitionsausschuss befasst sich zurzeit einmal alle drei Monate öffentlich mit Petitionen, die (wie unsere) das Quorum überschritten haben und mit den Abgeordneten diskutiert werden können. Natürlich wird jede Petition vom Parlament geprüft – aber eben nicht alle in einer öffentlichen Sitzung. Wenn wir Glück haben, werden wir nach der Sommerpause und damit Ende des Jahres nach Berlin fahren können. Nach dieser öffentlichen Diskussion entscheiden die Abgeordneten im Ausschuss darüber, ob unser Anliegen begründet ist; also quasi ob sie sich mehrheitlich für oder gegen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte aussprechen. Das passiert jedoch nicht direkt im Anschluss an die öffentliche Sitzung, sondern in einem späteren, nicht-öffentlichen Treffen.
Politisch kann der Petitionsausschuss aber erst einmal nichts verändern – er gibt nur eine Empfehlung an die Bundesregierung ab. Zusammen mit den Entscheidungen zu anderen aktuellen Petitionen gehen diese Empfehlungen dann zur Abstimmung ins Parlament, also ins Plenum des Bundestages. Über alle Petitionen wird dort meist gemeinsam in einem Rutsch entschieden, indem der Bundestag den Empfehlungen des Petitionsausschusses zustimmt. Ist das der Fall, geht die Empfehlung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte an die Bundesregierung raus. In unserem Fall kommt sie zum Finanzministerium, da es schließlich um Steuern geht. Dort wird dann eingeschätzt und entschieden, ob die Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung der Mehrwertsteuer auf den Weg bringt oder nicht.
Unser Ass im Ärmel: Der Antrag der Linken
Wir haben aber noch ein zweites Ass im Ärmel: Die Partei Die Linke hat Mitte Mai einen Antrag beim Bundestag zur Senkung der Umsatzsteuer auf Periodenprodukte eingereicht. Dieser wird eventuell in der kommenden Woche im Bundestag in der sogenannten ersten Lesung vorgestellt. Von dort überweisen ihn die Abgeordneten mit ziemlicher Sicherheit in den Finanzausschuss zu einer Stellungnahme. Das ist ein normales Vorgehen, um sich die Meinung von Experten einzuholen. Nachdem der Ausschuss sich damit beschäftigt und sich eine Meinung dazu gebildet hat, kommt der Antrag zu einer abschließenden Beratung ins Plenum zurück. Dort können nun die Abgeordneten darüber debattieren und schließlich abstimmen, ob sie den Antrag annehmen wollen und damit das Okay geben, das Gesetzt zur Umsatzsteuer zu überarbeiten – oder eben nicht. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Aktuell sind die Linken in der Opposition und haben keine Mehrheit im Parlament. Es ist daher wahrscheinlich, dass die große Koalition mit einer Mehrheit aus SPD und CDU/CSU gegen den Antrag stimmt und er damit abgelehnt wird. Heißt für diesen Fall: Keine Gesetzesänderung.
2. Wenn eine andere Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten die Idee hinter dem Antrag gut finden, können sie einen eigenen Antrag stellen, einen sogenannten Entschließungsantrag. Darin kann der Bundestag seine Auffassung zu einer politischen Frage zum Ausdruck bringen - in unserem Fall also zur Steuer auf Periodenprodukte - und die Bunderegierung auffordern, tätig zu werden.
Diese Art von Antrag muss aber natürlich auch mit einer Mehrheit im Parlament angenommen werden; also auch hier müsste die Koalitionsfraktion zustimmen. Daher könnte es sein, dass sich Koalitions- und Oppositionsfraktion schon vorher untereinander einigen. Dann wird der Entschließungsantrag nicht erst im Plenum, sondern schon bei den Beratungen im Finanzausschuss angenommen. Zusammen mit den Empfehlungen des Ausschusses kommt er dann zur abschließenden Beratung ins Plenum. Da sich die Fraktionen ja nun schon vorher geeinigt haben, ist die Chance sehr groß, dass der Antrag angenommen wird. Heißt: Die Bundesregierung muss sich mit dem Thema befassen und es könnte eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden.
Wir fahren auf jeden Fall nach Berlin!
Egal, wie die Entscheidung rund um den Antrag der Linken ausfällt, dürfen wir so oder so vor dem Petitionsausschuss sprechen. Das Gute ist, dass der Finanzausschuss des Bundestages sich durch den Antrag der Linken nun schon einmal mit dem Thema befasst hat. Jetzt kann sich der Petitionsausschuss dort eine Einschätzung einholen und mit uns in der öffentlichen Sitzung darüber sprechen. Am Ende ist die Bundesregierung zwar nicht verpflichtet, der Empfehlung des Bundestages zu unserer Petition zu folgen – aber die Politik muss sich auf jeden Fall mit dem Thema befassen.
