In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Siegmund liegt in Umfragen weit vor der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze. Neben dem AfD-Landesverband stuft der Verfassungsschutz in dem Bundesland auch die „Identitäre Bewegung“ und das „Institut für Staatspolitik“ als rechtsextremistisch ein. Vor einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben zuletzt mehrere Landesinnenminister gewarnt.
Auf die Frage, ob er ausschließen könne, dass Personen in einer AfD-geführten Landesregierung Posten bekommen oder als Staatsdiener verbeamtet werden, die in rechtsextremen Organisationen wie der Identitären Bewegung oder dem Institut für Staatspolitik Mitglied oder Mitarbeiter waren, sagte Siegmund: „Da gibt es ganz klare Regularien, und an die halten wir uns. Das sind rechtsstaatliche Prinzipien. Das gilt für jede einzelne Person, die natürlich entsprechend geprüft wird und wo es einen ganz klaren Abgrenzungsrahmen gibt: Das ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“
Für eine Landesregierung gebe es „keine politischen Vorgaben bei der Besetzung beispielsweise eines Abteilungsleiters oder so, sondern einen Rechtsrahmen“, sagte Siegmund. „Und den halten wir selbstverständlich immer ein.“
Aber für ihn stehe „der Mensch im Mittelpunkt, und den schauen wir uns genau an“. Wenn die Kriterien für die entsprechende Stelle erfüllt seien, „dann werde ich hier keine Gesinnungsprüfung machen, sondern den Menschen und seine Qualifikation und den geltenden Rechtsrahmen entsprechend respektieren“. Das sei die „Grundlage für unsere Handlungen auch später bei der Regierungsübernahme“.
Die Ernennung von Landesbeamten wird im Beamtenstatusgesetz geregelt. Demnach darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer „die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und wer die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt“.