Der einstige Referent für Digitalisierung gestand, dass er 2021 mehrere Geräte wie Notebooks und Bildschirme samt Zubehör über die Senatsbildungsverwaltung bestellt und an zwei Schulen in den Stadtteilen Wilmersdorf und Marzahn ausliefern lassen hatte. Dort holte er sie aber unter einem Vorwand wieder ab und verkaufte sie privat weiter. Dadurch entstand dem Land Berlin ein Schaden von 59.000 Euro. Ende 2022 verließ der Angeklagte die Bildungsverwaltung auf eigenen Wunsch. Der Betrug flog 2023 auf.
Als strafschärfend sah das Gericht an, dass der Angeklagte als Amtsträger gehandelt und sich durch Ausnutzung seiner Möglichkeiten rechtswidrig bereichert hatte. Angesichts der längeren Planung der Tat habe er auch eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Ein Motiv konnte die Kammer nicht erkennen, der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt nicht in finanziellen Nöten befunden, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zu seinen Gunsten sprach aus Sicht des Gerichts, dass der 28-Jährige die Tat von Anfang an gestanden und an der Aufklärung mitgewirkt hatte. Auch habe er das Geld bereits an das Land Berlin zurückgezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 16.500 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Verwarnung.