In erster Instanz war Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist wegen des Berufungsverfahren ausgesetzt.
Die Richter verurteilten sie zudem zu einer sofort geltenden fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit. Dies verringerte ihre Aussichten, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten zu können.
Falls die Richter im Berufungsverfahren diese Strafe aufheben sollten, könnte Le Pen doch noch antreten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Strafe bekräftigen oder verschärfen.
Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
Im Juni hatte Le Pen erstmals öffentlich erwogen, dass an ihrer Stelle auch ihr politischer Zögling, der 29 Jahre alte Jordan Bardella, antreten könne. So lange das Berufungsverfahren nicht abgeschlossen sei, wolle sie mit ihm gemeinsam Wahlkampf machen, sagte sie.
Nach Umfragen würde jeder der beiden derzeit die erste Runde gewinnen. Die übrigen Kandidaten stehen noch nicht fest, Amtsinhaber Emmanuel Macron kann nicht mehr antreten.