Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Frage, ob Aktionären des insolventen Unternehmens Wirecard genauso Schadenersatz aus der Insolvenzmasse zusteht wie Gläubigern. Die Klage argumentiert damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Das Oberlandesgericht München hatte ihnen überraschend Recht gegeben, nun urteilt der BGH höchstrichterlich. (Az. IV ZR 127/24)
Wirecard hatte 2020 Insolvenz angemeldet. Das Münchner Unternehmen soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben. Normalerweise bekommen bei einer Insolvenz zuerst die Gläubiger wie etwa Banken oder Handwerker Geld. Erst danach sind Aktionäre an der Reihe, für die dann oft nichts mehr übrig ist. Der BGH muss entscheiden, ob es in allen Fällen bei dieser Rangfolge bleibt.
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