In die Zuständigkeit der Amtsgerichte sollen zudem generell bestimmte Streitigkeiten des Nachbarrechts fallen - unabhängig vom Streitwert. Die Amtsgerichte ermöglichten "an über 600 Standorten einen einfachen Zugang zum Recht – in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu. "Wir stärken die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten."
Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig andere Rechtsstreitigkeiten generell den Landgerichten zugewiesen werden. Das Justizministerium nennt hier beispielsweise Fälle zu Heilbehandlungen, Veröffentlichungen im Internet oder dem Vergaberecht. Das Ministerium will damit nach eigenen Angaben die Spezialisierung der Justiz fördern.
"Wir schaffen für die Landgerichte gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren", betonte Hubig. "So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger." Über den Gesetzentwurf muss als nächstes der Bundestag befinden.
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