Die EU hatte im Juni 2024 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Im April verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren zu ermöglichen.
Nach den neuen Regeln sollen künftig Asylsuchende direkt an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können, wenn ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht.
Abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sollen in Rückführungszentren in Drittländer abgeschoben werden können. So gibt es etwa eine niederländische Initiative für ein solches Zentrum in Uganda, an dem auch Deutschland sich beteiligen könnte. Kritiker zweifeln allerdings daran, dass solche Zentren mit europäischem Recht vereinbar sind.
Die Innenminister einigten sich zudem auf härtere Strafen gegen Menschen ohne Bleiberecht, die sich weigern, die EU zu verlassen.