Der Gesetzentwurf ziele in erster Linie auf Kunstobjekte aus afrikanischen Ländern ab, könne aber auch Objekte aus anderen Ländern betreffen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich 2017 in einer Grundsatzrede in Burkina Faso verpflichtet, die Rückgabe afrikanischer Kulturgüter zu erleichtern. Seitdem forderten mehrere afrikanische Länder die Rückgabe wertvoller Objekte.
Bislang musste die französische Nationalversammlung jeweils ein eigenes Gesetz verabschieden, um die Unveräußerlichkeit von Werken aus nationalen Sammlungen aufzuheben. Künftig soll ein Dekret des Staatsrats ausreichen. Eine Expertenkommission soll zuvor bestimmen, ob Frankreich das geforderte Objekt unter illegalen Umständen in seinen Besitz gebracht hatte.
2021 hatte Frankreich erstmals 26 Objekte, unter anderem Statuen, Thronsitze, Palasttore und religiöse Gegenstände an Benin zurückgegeben. Französische Kolonialsoldaten hatten diese Ende des 19. Jahrhundert bei der Eroberung des Königreichs Dahomey gestohlen. Mitte Juli beschloss das Parlament die Rückgabe einer drei Meter langen rituellen Trommel an die Elfenbeinküste.
2023 verabschiedete das französische Parlament bereits ein ähnliches Rahmengesetz, um die Rückgabe von Nazi-Raubkunst zu erleichtern, die sich in öffentlichen Sammlungen befindet.
Die Rückgabe geraubter Gegenstände durch ehemalige Kolonialmächte an afrikanische Länder betrifft auch andere Staaten. Deutschland unterzeichnete 2022 mit Nigeria ein Abkommen über die Rückgabe von rund 1100 Ausstellungsstücken, darunter die sogenannten Benin-Bronzen.
Großbritannien und Ghana einigten sich im Januar darauf, dass gut 30 Kunstgegenstände, die während der Kolonialzeit geraubt worden waren, als Dauerleihgabe in das westafrikanische Land zurückgebracht werden sollen.