Voraussetzung für die Kanzlerwahl ist, dass die SPD-Mitglieder sich in einer vom 15. bis 29. April geplanten Befragung sowie die CDU auf ihrem am 28. April geplanten kleinen Parteitag für den von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag aussprechen. Die CSU-Gremien hatten diesen bereits am Donnerstag gebilligt.
Gewählt wird der Kanzler von den Abgeordneten des Bundestags, der - abgesehen von einer Sitzung am 8. Mai anlässlich des Gedenkens an das Kriegsende vor 80 Jahren - regulär erst wieder in der Woche ab dem 12. Mai tagt. Am 6. Mai würde das Parlament dann zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Laut Grundgesetz muss der Bundespräsident nach Gesprächen mit den Fraktionen den Kandidaten vorschlagen, gewählt wird dann geheim und ohne Aussprache. Nötig ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, also die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Es wird auch von der "Kanzlermehrheit" gesprochen.
Nach der Wahl werden der Kanzler und die weiteren Mitglieder des Kabinetts durch Steinmeier ernannt und die neue Regierung im Bundestag vereidigt. Dann kann die konstituierende Sitzung des Kabinetts stattfinden.