Karlsruhe

Artikel zu: Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab

Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)