Geklagt hatte der Vermögensverwalter Union Investment, der zum Zeitpunkt der Wirecard-Pleite noch mehr als 70.000 Aktien hielt. Er argumentierte damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Das Münchner Unternehmen soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an.
Der BGH erklärte aber nun, dass Aktionäre den unternehmerischen Risiken näher stehen als Gläubiger wie beispielsweise Banken, die dem Unternehmen Kredite gaben - und ihre Ansprüche darum nachrangig seien. Ohnehin ist die Wirecard-Insolvenzmasse mit etwa 650 Millionen Euro viel kleiner als die Summe der Forderungen von insgesamt 15,4 Milliarden Euro.