Zwei vom Landgericht Hamburg verhängte Haftstrafen gegen ehemalige Hafenmitarbeiter wegen Beteiligung an einem Kokainschmuggel sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision der Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Es hatte die Männer im April zu Haftstrafen von rund acht Jahren sowie neuneinhalb Jahren verurteilt. Sie hatten demnach als sogenannte Innentäter beim Schmuggel einer rund 470 Kilogramm schweren illegalen Kokainlieferung geholfen.
Nach Feststellungen des Landgerichts arbeiteten die Beschuldigten in einem Containerterminal im Hafen. Einer hatte die Berechtigung, den Containerfluss zu steuern. Er positionierte den Frachtbehälter mit dem Kokain am Tattag im Januar 2021 auf einem bestimmten Stellplatz, wo der zweite Beschuldigte die von einem Kartell verschifften Drogen gemeinsam mit einem weiteren Täter bergen sollte. Das Kokain befand sich aber nicht mehr darin. Was mit dem Rauschgift passierte, wurde nie geklärt.